"Tradition, Natur und Bergidylle vereint"
Dieses charmante Bauernhäusl besticht durch seinen ursprünglichen Charme und die traditionelle Bauweise des Kärntner Mölltals. Auf rund 951 m Seehöhe im sonnigen Mölltal gelegen, vermittelt es ein Stück unverfälschter Natur und alpines Lebensgefühl – authentisch, naturnah und traditionell.
Die Wohnfläche von ca. 90 m² verteilt sich auf zwei Ebenen: Erdgeschoss mit gemütlicher Küche, Stube, Bad und Zugang zum Garten; Obergeschoss mit zwei Schlafzimmern, kleiner Küche und Bad. Stall und Tenne sind typische Elemente eines Kärntner Bauernhauses, die Geschichte und Tradition erlebbar machen. Beheizt wird das Haus mit Einzelöfen und Infrarot im Bad; Dach und Fenster wurden bereits instand gesetzt.
Die Lage im Ortskern von Mörtschach bietet Ruhe und Naturnähe, gleichzeitig sind Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und Serviceeinrichtungen in wenigen Fahrminuten in den Nachbargemeinden Winklern oder Großkirchheim erreichbar. Vor der Haustüre beginnen Wander- und Skirouten, Langlaufloipen, Winterwanderwege und Skitouren. Im Sommer laden Almhütten, Naturbadeseen und Rad- und Wanderwege dazu ein, die ursprüngliche Bergwelt zu entdecken.
b>Entfernungen & Infrastruktur:Bus ca. 500 m | 23 km Lienz | 66 km Spittal/Drau | Autobahn A10 ca. 55 km
Skigebiete: 15 km Heiligenblut | 23 km Lienzer Bergbahnen | 38 km Mölltaler Gletscher
Kaufnebenkosten:
- Grunderwerbssteuer: 3,5 %
- Grundbuchseintragung: 1,1 %
- Vertragserrichtungskosten: auf Anfrage
- Maklerhonorar: 3 % + 20 % MwSt.
Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund unserer Nachweispflicht ausschließlich Anfragen mit vollständigen Angaben Ihrer Kontaktdaten inkl. Anschrift bearbeiten können.
Hinweis:
Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften
Der Interessent wünscht mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden des Immobilienbüros RE/MAX Invest, Fa. RC Immoalpin GmbH, innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. §11 FAGG verliert.
Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.
| Angaben gemäß gesetzlichem Erfordernis: |
| Klasse Heizwärmebedarf: |
G |
|
|
| Klasse Faktor Gesamtenergieeffizienz: |
G |
|
|