Zur Vermietung gelangt diese bezaubernde 3-Zimmer Wohnung in bester Lage im 8. Wiener Gemeindebezirk. Ein Garagenplatz in der hauseigenen Tiefgarage kann für zusätzliche 150€ p.M. angemietet werden.
Die Immobilie befindet sich im 6. Liftstock eines 1974 erbauten Neubaus und erstreckt sich über eine Wohnfläche von ca. 95 m². Die geräumige Wohnung teilt sich auf in einen Vorraum, eine Wohnküche, zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer, ein WC sowie zwei Abstellräume. Die absoluten Highlights dieser Immobilie stellen die zwei Loggien mit Blick in die begrünten Innenhöfe da. Auf insgesamt ca. 15 m² Außenfläche lassen sich entspannende Stunden an der frischen Luft genießen. Trotz zentraler Lage auf der belebten Florianigasse bietet diese Wohnung einen Ort der Ruhe, mitten in der Stadt. Weiteres trägt der Grünblick zu einer hohen Lebensqualität bei.
Die große Einbauküche und das moderne Bad erfüllen jeden Wunsch der Wohnungsgestaltung. Die Raumaufteilung mit geschlossener Küche und separatem WC ermöglicht eine Lebensgestaltung wie man sie sich wünscht.
Der Vermieter sieht eine Befristung von 3 Jahren, ohne Verlängerung vor.
Heizkosten & Warmwasser werden ebenfalls zentral über die BK abgerechnet und betragen zusätzlich ca. 306€ p.M.
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Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der beiliegenden Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wurde die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Es besteht jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Verkäufer. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt 500m
Apotheke 500m
Klinik 500m
Krankenhaus 500m
Kinder & Schulen
Schule 500m
Kindergarten 500m
Universität 1.000m
Höhere Schule 500m
Nahversorgung
Supermarkt 500m
Bäckerei 500m
Einkaufszentrum 1.500m
Sonstige
Geldautomat 500m
Bank 500m
Post 500m
Polizei 500m
Verkehr
Bus 500m
U-Bahn 500m
Straßenbahn 500m
Bahnhof 500m
Autobahnanschluss 3.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap