In einzigartiger Lage direkt am Silbersee gelangt ein Abrissobjekt auf drei aneinandergrenzenden Grundstücken des Stiftes Klosterneuburg zum Verkauf. Die Liegenschaft befindet sich auf Pachtgrund und bietet die seltene Möglichkeit, in unmittelbarer Seenähe ein neues Wohnprojekt zu realisieren.
Das bestehende Gebäude verfügt über eine Nutzfläche von rund 140 m² sowie einen Schuppen mit ca. 43 m². Aufgrund des baulichen Zustandes wird das Objekt ausdrücklich als Abrisshaus angeboten.
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PACHTVERTRAG STIFT KLOSTERNEUBURG
Mit dem Stift Klosterneuburg ist ein neuer Pachtvertrag abzuschließen. Dieser wird unbefristet mit einem Kündigungsverzicht von 60 Jahren vergeben.
Gegenstand des Pachtvertrages sind folgende Grundstücke:
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Grundstück 306/386
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Grundstück 306/393
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zusätzlich derzeit Grundstück 306/402 (Grünland-Grüngürtel)
Der jährliche Bestandzins beträgt:
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Grundstück 306/386 und 306/393: EUR 8.897,30 netto jährlich
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Grundstück 306/402: EUR 102,24 netto jährlich (Zupachtung mit jederzeitiger Widerrufsmöglichkeit)
Somit ergibt sich ein Gesamtbestandzins von EUR 8.999,54 netto jährlich.
Der Bestandzins wird wertgesichert nach dem VPI 2020. Basis ist der Monat der Vertragsunterfertigung. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Jänner und 1. Juli eines jeden Jahres, jedoch nicht innerhalb der ersten zwei Monate nach Vertragsabschluss.
Die Vertragserrichtung erfolgt über die Rechtsanwaltskanzlei
Lattenmayer Luks & Enzinger,
1010 Wien, Tuchlauben 13
Tel.: +43 1 513 17 84
https://lle.legal
Die Kosten der Vertragserrichtung sind vom Pächter zu tragen.
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DIE GRUNDSTÜCKE
Grundstück 306/393
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laut Grundbuch: 145 m²
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Widmung: Bauland-Wohngebiet
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zulässig: zwei Wohneinheiten
Grundstück 306/386
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laut Grundbuch: 1.316 m²
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davon ca. 993 m² Bauland-Wohngebiet – zwei Wohneinheiten
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ca. 322 m² Grünland-Parkanlage
Grundstück 306/402
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laut Grundbuch: 1.805 m²
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Widmung: Grünland-Grüngürtel
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Verpachtung jederzeit widerrufbar
Bei einem Neubau eines Wohnhauses sind die Grundstücke 306/386 und 306/393 auf Kosten des Pächters zusammenzulegen.
* BW-2WE
* 0.00
* o,k
* I,II
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WEITERE INFORMATIONEN
Bei dem bestehenden Gebäude handelt es sich um ein Abrissobjekt. Für eine konsensgemäße Errichtung, Einreichung oder Fertigstellung des Bestandsobjektes wird keinerlei Haftung übernommen.
Ein Energieausweis liegt nicht vor, da das Gebäude als Abbruchobjekt angeboten wird. Strom, Gas, Brunnen am Grund. Ortswasser auf der Straße.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.