Diese sonnige, ca. 61 m² große 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im 3. und damit obersten Stock einer sehr gepflegten und ruhigen Wohnanlage mit viel Grünfläche. Die Wohnung punktet mit einem großzügigen Südbalkon, der viel Licht und einen herrlichen Ausblick bietet.
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Die Wohnanlage wurde ca. 2017 umfassend thermisch saniert und befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand. Die Beheizung erfolgt umweltfreundlich und effizient mittels Fernwärme. Die Kosten für das Sanierungsdarlehen sind bereits in die laufenden Betriebskosten integriert und laufen bis Oktober 2033.
Die Wohnung liegt im beliebten und familienfreundlichen Grazer Bezirk Straßgang. Die unmittelbare Umgebung bietet zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte und Freizeiteinrichtungen. Die Busanbindung ist hervorragend und ermöglicht eine schnelle Verbindung ins Stadtzentrum.
Diese Immobilie eignet sich ideal für Singles, Paare oder Anleger, die Wert auf eine gepflegte Wohnlage mit bester Infrastruktur legen. Die sonnige Aussicht vom Balkon und die großzügige Grünanlage machen dieses Objekt zu einem besonders reizvollen Angebot.
Rücklagenstand per 31.12.2024 (Haus 1, 3, 5 und 7) beträgt: € 11.496,80. Seitens der Hausverwaltung sind in nächster Zeit keine größeren Sanierungen geplant oder beschlossen.
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Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich
• Grunderwerbssteuer (3,5 % der Gegenleistung = in der Regel des Kaufpreises)
• Grundbucheintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechts (1,1 % des Kaufpreises)*
• Vertragserrichtungskosten (gemäß Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt oder Notar, abhängig von Komplexität und Haftungsrisiko)
• Kosten für die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages und gegebenenfalls der Pfandurkunde
• Antragsgebühren für den Grundbuchsantrag und gegebenenfalls bei der Grundverkehrsbehörde etc.
• gegebenenfalls Grundbuchsgebühr für die Einverleibung des Pfandrechts (1,2 % des Pfandrechtsbetrages)*
• gegebenenfalls Kreditvertragsgebühren gemäß Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank
• Maklerprovision: 3 % vom Kaufpreis zzgl 20 % USt.
*Am 20.3.2024 wurde für Wohnimmobilien eine temporäre Befreiung von der Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht beschlossen. Die Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus den künftigen §§ 25a bis 25c GGG (Gerichtsgebührengesetz).
Angaben gemäß gesetzlichem Erfordernis: |
Heizwärmebedarf: |
32.05 kWh/(m²a) |
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Klasse Heizwärmebedarf: |
B |
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Faktor Gesamtenergieeffizienz: |
0.91 |
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Klasse Faktor Gesamtenergieeffizienz: |
B |
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