U1 + Donauzentrum in 3 Min | Bewilligtes Doppelhaus-Projekt | Sofort starten
Zur Verpachtung gelangt ein attraktives Grundstück mit ca. 780 m² in ausgezeichneter Lage mit perfekter Infrastruktur und hohem Freizeitwert.
Die Kombination aus urbaner Anbindung und naturnahem Wohnen macht dieses Angebot besonders selten:
Die U1 sowie das Donauzentrum sind in nur ca. 3 Gehminuten erreichbar, während die Alte Donau nur etwa 5 Gehminuten entfernt liegt – ideal für Wohnen mit hoher Lebensqualität.
Ein besonderes Highlight ist die bereits bewilligte Einreichplanung für ein Doppelhaus. Dadurch ist ein sofortiger Baustart ohne Genehmigungsphase möglich.
Eckdaten:
* Grundstücksfläche: ca. 780 m²
* Bewilligte Einreichplanung für Doppelhaus
* Bauklasse: W I – 6,0 m
* Bauweise: offen / gekuppelt
* Widmung: BB – Wohngebiet
* U1 & Donauzentrum in ca. 3 Gehminuten
* Alte Donau in ca. 5 Gehminuten
* Perfekte Mischung aus Stadt & Erholung
* Ruhige Wohngegend mit ausgezeichneter Infrastruktur
* Schnelle Anbindung ins Stadtzentrum
Ihre Chance:
Ein sofort umsetzbares Wohnbauprojekt in einer der gefragtesten Lagen Wiens – ideal für alle, die ohne Verzögerung starten möchten.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Gerhard Zangger unter der Mobilnummer +43 660 531 74 20 und per E-Mail unter zangger@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!