ZUM VERKAUF GELANGEN 160 URBARIALE ANTEILE AN EINER URBARIALGEMEINDE
in Riedlingsdorf (Südburgenland).
Mit den Anteilen sind die üblichen Mitgliedschafts- und Nutzungsrechte an den gemeinschaftlichen Grundstücken (Wald- und oder landwirtschaftliche Flächen) verbunden. Die Rechte und Pflichten richten sich nach der jeweils gültigen Satzung der Urbarialgemeinde sowie den Bestimmungen des Flurverfassungs-, Landesgesetzes.
Der Erwerb der Anteile ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Käufer:innen müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen und von der Urbarialgemeinde (Riedlingsdorf) nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Satzung zugelassen werden.
Ein direkter landwirtschaftlicher Bezug oder die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs ist keine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer Urbarialgemeinde und den Erwerb von Anteilsrechten. Entscheidend ist die rechtliche Zuweisung dieser Anteilsrechte und die Zustimmung seitens der Agrarbehörde bzw. der Urbarialgemeinde Riedlingsdorf gem. den landesspezifischen Flurverfassungs- und Satzungsregeln.
160 URBARIALANTEILE IM WERT VON Á € 15,- / GESAMT € 2.400
Ggf. anfallende Bearbeitungs-, Eintragungsgebühren und/oder Steuern sind mit dem Obmann der Urbarialgemeinde Riedlingsdorf zu besprechen bzw. bei Zutreffen zu entrichten.