Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
Fakten
Objektnummer:
1939/215074
Objekttyp:
Wohnung
Wohnfläche:
104,78 m²
Zimmer:
3
Toilette:
1
Stockwerk:
1
Baujahr:
1850
Altbau:
Ja
Letzte Sanierung:
2014
Zustand:
Gepflegt
Verfügbarkeit:
Verfügbar
Beschreibung
Diese 3-Zimmer Etagen-Wohnung befindet sich im Palais Zollamt und ist Richtung Rechte Donaustraße ausgerichtet.
Das Objekt verfügt über einen großzügigen Wohn-Essbereich mit Kochinsel, 2 Schlafzimmer, Vorraum, Bad, WC, Abstellraum und ein Kellerabteil. Der große Innenhof ist für alle Bewohner frei nutzbar und somit ein gemütlicher Ort der Begegnung.
Im Innenhof gibt es jede Menge Fahrradabstellplätze, auch eine allgemeine Waschküche (2 Waschmaschinen & 2 Trockner mit Kartensystem) ist vorhanden.
Heizung und Warmwasseraufbereitung erfolgen mittels Fernwärme.
Parken: Tiefgarage im Haus, je nach Verfügbarkeit, (Kaution, Provision, MV-Vergebührung/Finanzamt)
**Die Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist erforderlich!**
W I C H T I G:
Aufgrund von Annuitätenzuschüssen des Landes OÖ sind folgende Einkommens-Höchstgrenzen einzuhalten:
1 – Personen Haushalt € 50.000,00 netto pro Jahr
2 – Personen Haushalt € 85.000,00 netto pro Jahr (Ehepaare auch, wenn nur eine Person als Hauptmieter auftritt)
+ jedes Kind im Haushalt € 7.500,00
+ jedes Kind, für das Unterhalt bezahlt wird € 7.500,00
Es gilt das Jahresnettoeinkommen des abgelaufenen Kalenderjahres (oder der Durchschnitt der letzten drei Jahre), welches mittels Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen ist.
**Die angegebenen Kosten für Fernwärme belaufen sich auf die letzte ISTA-Abrechnung und sind abhängig vom indiv. Verbrauch / inkl. Warmwasser **
Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit gesellschaftlicher Verflechtung besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.