Inmitten der bezaubernden Südweststeiermark liegt dieses attraktive Grundstück in der Gemeinde Gleinstätten. Die ruhige, sonnige Lage kombiniert Naturverbundenheit mit einer sehr guten Infrastruktur. Die Fläche ist eben und gut zugänglich, mit einer günstigen Lage, die sowohl Ruhe als auch eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz bietet.
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In unmittelbarer Nähe befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte sowie öffentliche Verkehrsanbindungen.
Das Grundstück umfasst ca. 5.741 m² und liegt in zentrumsnaher Lage von Gleinstätten. Die sonnige Ausrichtung sorgt für optimale Lichtverhältnisse von morgens bis abends.
Die Flächenwidmung weist Bauland "Wohnen-Allgemein" mit der Dichte 0,2-0,4 auf.
Es ist eine Bebauung von bis zu ca. 2.300 m² der Grundstücksfläche zulässig.
Die Strom-, Kanal- und Wasseranschlüsse befinden sich an der Straße unmittelbar beim Grundstück.
Dieses ebene Grundstück bietet vielfältige Bebauungsmöglichkeiten, etwa für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Doppelhaushälften.
Gleinstätten selbst überzeugt durch eine familienfreundliche Struktur, ein aktives Gemeindeleben und zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Besonders hervorzuheben ist der nahegelegene Schlosspark mit seinem Naturteich sowie der beliebte Rad- und Wanderweg entlang der Sulm.
Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich
• Grunderwerbssteuer (3,5 % der Gegenleistung = in der Regel des Kaufpreises)
• Grundbucheintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechts (1,1 % des Kaufpreises)*
• Vertragserrichtungskosten (gemäß Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt oder Notar, abhängig von Komplexität und Haftungsrisiko)
• Kosten für die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages und gegebenenfalls der Pfandurkunde
• Antragsgebühren für den Grundbuchsantrag und gegebenenfalls bei der Grundverkehrsbehörde etc.
• gegebenenfalls Grundbuchsgebühr für die Einverleibung des Pfandrechts (1,2 % des Pfandrechtsbetrages)*
• gegebenenfalls Kreditvertragsgebühren gemäß Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank
• Maklerprovision: 3 % vom Kaufpreis zzgl 20 % USt.
*Am 20.3.2024 wurde für Wohnimmobilien eine temporäre Befreiung von der Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht beschlossen. Die Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus den künftigen §§ 25a bis 25c GGG (Gerichtsgebührengesetz).