Lage & Umgebung:
Zum Verkauf steht ein einzigartiges Grundstück in der ruhigen und naturnahen Gegend von Thal – eingebettet in ein wunderschönes Waldgebiet. Die Liegenschaft bietet nicht nur viel Privatsphäre, sondern auch ein hohes Maß an Lebensqualität für Naturliebhaber und Ruhesuchende.
Diese reizvolle Gegend ist bekannt für ihre atemberaubende Naturkulisse und die Ruhe, die sie bietet.
Die Umgebung bietet vielfältige Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten wie Wandern und Mountainbiken. Trotz der ruhigen Lage ist das Zentrum von Graz in angemessener Fahrzeit erreichbar, das zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, kulturelle Sehenswürdigkeiten und eine ausgezeichnete Infrastruktur bietet.
Diese exklusive Lage kombiniert die Gelassenheit der Natur mit der Nähe zu städtischen Annehmlichkeiten und macht das Grundstück zu einer hervorragenden Investitionsmöglichkeit.
Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein stark sanierungsbedürftiges Gebäude mit einer Fläche von rund 70 m².
Bitte beachten Sie, dass das Grundstück derzeit keine angeschlossenen Versorgungsleitungen besitzt. Die Zufahrt erfolgt lediglich über einen Feldweg, keine befestigte Straße. Ein Bebauungsplan liegt ebenfalls nicht vor, was bei der Planung berücksichtigt werden sollte. Das Grundstück weist die Widmung "Freiland" auf.
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Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich
• Grunderwerbssteuer (3,5 % der Gegenleistung = in der Regel des Kaufpreises)
• Grundbucheintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechts (1,1 % des Kaufpreises)*
• Vertragserrichtungskosten (gemäß Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt oder Notar, abhängig von Komplexität und Haftungsrisiko)
• Kosten für die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages und gegebenenfalls der Pfandurkunde
• Antragsgebühren für den Grundbuchsantrag und gegebenenfalls bei der Grundverkehrsbehörde etc.
• gegebenenfalls Grundbuchsgebühr für die Einverleibung des Pfandrechts (1,2 % des Pfandrechtsbetrages)*
• gegebenenfalls Kreditvertragsgebühren gemäß Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank
• Maklerprovision: 3 % vom Kaufpreis zzgl 20 % USt.
*Am 20.3.2024 wurde für Wohnimmobilien eine temporäre Befreiung von der Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht beschlossen. Die Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus den künftigen §§ 25a bis 25c GGG (Gerichtsgebührengesetz).