Die gegenständliche Wohnung überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung sowie eine attraktive Lage mit besonderem Ausblick.
Das großzügige Wohnzimmer mit rund 35 m² ist straßenseitig sowie nordöstlich ausgerichtet und bietet einen schönen Blick in den Garten des Palais Schwarzenberg, was der Wohnung einen besonderen, repräsentativen Charakter verleiht.
Das Schlafzimmer (ca. 21 m²) sowie die kompakte Küche (ca. 6 m²) orientieren sich hingegen zum ruhigen Innenhof, wodurch hier eine angenehme Wohn- und Schlafatmosphäre gewährleistet ist.
Die Beheizung der Wohnung erfolgt über eine Gasetagenheizung. Die Warmwasseraufbereitung im Badezimmer wird mittels Elektroboiler sichergestellt.
Der Zustand der Wohnung ist als gebraucht, jedoch gut zu bezeichnen, sodass sie ohne größere Investitionen nutzbar ist.
Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich aus der Inanspruchnahme des Rückzahlungsbegünstigungsgesetzes 1971, wodurch ein freier Mietzins möglich ist. Dies macht die Wohnung insbesondere aus Anlegersicht sehr attraktiv und ermöglicht eine gute Vermietbarkeit.
Durch minimale Eingriffe in die Bausubstanz lässt sich aus dieser Wohnung eine perfekt aufgeteilte 3 Zimmer Wohnung gestalten, siehe hierzu die "Sanierungsvariante".
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Ing. Alexander Hauer unter der Mobilnummer +43 664 154 33 20 und per E-Mail unter hauer@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <250m
Klinik <750m
Krankenhaus <1.250m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <250m
Universität <500m
Höhere Schule <750m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <750m
Autobahnanschluss <2.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap