Zum Verkauf stehen zwei sanierungsbedürftige Wohnhäuser in grüner Lage in Apfoltern, einer Ortschaft der Gemeinde Rainbach im Mühlkreis. Die Gebäude sind derzeit vermietet und werden als Arbeiterquartiere genutzt. Die Immobilie zeichnet sich durch hohe Mieteinnahmen und eine sehr leichte Vermietbarkeit aus – ein attraktives Investment für Anleger mit Weitblick.
Beide Häuser sind vollständig unterkellert und umfassen insgesamt mehrere kleine Garçonnieren, jeweils mit eigenem Bad und WC. Eine Gemeinschaftsküche, eine Sauna sowie großzügige Gemeinschaftsflächen ergänzen das Wohnkonzept. Die Nutzung ist auf die Bedürfnisse von Arbeitskräften ausgerichtet und erfährt entsprechend stabile Nachfrage.
Im Flächenwidmungsplan ist das Grundstück auf welchen das Haus errichtet sind als Sondergebiet Werkshotel ausgewiesen.
Ein besonderes Highlight: Die Liegenschaft umfasst ca. 8 Hektar Betriebsbaugrund, was dem Käufer umfangreiche Entwicklungsmöglichkeiten für gewerbliche oder betriebliche Nutzung eröffnet.
Die Liegenschaft liegt ruhig und ländlich in Apfoltern, Nähe Freistadt in Oberösterreich. Die Nähe zu regionalen Betrieben und zur Bezirkshauptstadt Freistadt sorgt für eine stetige Nachfrage nach leistbarem Wohnraum für Arbeiter und Saisonkräfte.
Der Ausbau der Autobahnverbindung von Linz über Freistadt bis zur tschechischen Grenze verbessert die Erreichbarkeit der Region maßgeblich und stärkt sowohl die regionale Mobilität als auch die grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen – Wege werden kürzer, Fahrzeiten reduziert und Standortvorteile deutlich aufgewertet.
Besonderheiten
- attraktive Rendite: Laufende, hohe Mieteinnahmen durch Vermietung
- Investitionspotenzial: Sanierungsbedarf mit Entwicklungschancen
- großflächiger Betriebsbaugrund: Ideal für zukünftige betriebliche Nutzung oder Erweiterung
- gefragtes Wohnmodell: kleine, abgeschlossene Einheiten mit Gemeinschaftsangeboten
- langfristige Nachfrage: Ideal als Wohnraum für Arbeitskräfte in der Region.
Der Auftraggeber wurde über die Informationspflicht gemäß § 3 EAVG 2012 aufgeklärt und zur Bekanntgabe der beiden Werte des ,,Heizwärmebedarfs und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor" beziehungsweise zur Erbringung eines Energieausweises aufgefordert.
Der Eigentümer ist dieser Aufforderung jedoch bis dato nicht nachgekommen, der Energieausweis befindet sich jedoch bereits in Ausarbeitung.
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