Derzeit befindet sich noch ein altes, sanierungsbedürftiges Holzhaus auf dem Grundstück in Hanglage. Errichtet werden darf ein Wohnhaus mit 50m² Erdgeschoß sowie Dachausbau und 80m² Keller. Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000061
Flächenwidmung Eklw (Kleingartengebiete für ganzjähriges Wohnen)
Am Grundstück befinden sich Rosensträucher, Pfirsich, Brombeeren, Weinstöcke Magnolie, Josta, Feige Kiwi, etc.