Interessantes Sanierungsobjekt mit traumhafter Aussicht in Raach
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Dieses stark sanierungsbedürftige, aber charmante Haus thront auf einem Hügel in Raach. Die steile Auffahrt mag zunächst aufgrund der Steilheit eine Herausforderung sein , doch oben angekommen offenbart sich das wahre Potenzial des Anwesens.
Den Anfang macht eine Werkstatt (keine Baurechtlichen Unterlagen), idyllisch eingefasst von einer rustikalen Steinhülle – ein perfekter Ort für kreative Projekte oder handwerkliche Tätigkeiten. Über eine Treppe gelangt man zum eigentlichen Wohnhaus, das von einer liebevoll angelegten Miniatur-Eisenbahnschiene umfahren ist – ein nostalgisches Detail mit Seltenheitswert.
Das Haus selbst bietet einen Wohnraum mit integrierter Küche, ein separates WC sowie ein Badezimmer. Im Obergeschoß befindet sich das Schlafzimmer, das mit einem beeindruckenden Weitblick über das Tal begeistert – ideal für alle, die morgens mit Naturblick aufwachen möchten.
Nach einer umfangreichen Sanierung, sollte es sich gemütlich wohnen lassen.
Das Gebäude steht auf reiner landwirtschaftlicher Fläche, wobei der obere Teil des Grundstücks aus einem Hangwald besteht. Das heißt man kann nichts neues errichten oder dazu bauen.
Zusätzlich gibt es zwei weitere Räume im Außenbereich, die jedoch ebenfalls einer umfassenden Sanierung bedürfen. Eine Außentreppe führt zu diesen Bereichen und eröffnet weitere Gestaltungsmöglichkeiten.
Gem.§ 5 EAVG ist kein Energieausweis erforderlich.
Klein, fein – und vielleicht bald Ihr Eigenheim!
Zögern Sie nicht: Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und entdecken Sie das Potenzial dieses einzigartigen Anwesens!
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Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich
• Grunderwerbssteuer (3,5 % der Gegenleistung = in der Regel des Kaufpreises)
• Grundbucheintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechts (1,1 % des Kaufpreises)*
• Vertragserrichtungskosten (gemäß Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt oder Notar, abhängig von Komplexität und Haftungsrisiko)
• Kosten für die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages und gegebenenfalls der Pfandurkunde
• Antragsgebühren für den Grundbuchsantrag und gegebenenfalls bei der Grundverkehrsbehörde etc.
• gegebenenfalls Grundbuchsgebühr für die Einverleibung des Pfandrechts (1,2 % des Pfandrechtsbetrages)*
• gegebenenfalls Kreditvertragsgebühren gemäß Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank
• Maklerprovision: 3 % vom Kaufpreis zzgl 20 % USt.
*Am 20.3.2024 wurde für Wohnimmobilien eine temporäre Befreiung von der Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht beschlossen. Die Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus den künftigen §§ 25a bis 25c GGG (Gerichtsgebührengesetz).