Zum sofortigen Verkauf gelangt diese ca. 97m² große 3 - Zimmer - Wohnung, in sehr guter Lage des 3. Wiener Gemeindebezirks (Landstraße).
Das Objekt befindet sich im 2. Liftstock, in Top-Lage und ist östlich ausgerichtet.
Die Wohnung ist zentral begehbar und verfügt über eine optimale Raumaufteilung.
Die 3 - Zimmer Wohnung gliedert sich wie folgt:
* Wohnzimmer (ca.28m²)
* Schlafzimmer mit Wandtresor (ca.25m²)
* Kinder/Arbeitszimmer (ca.18m²)
* Küche mit Vorratskammer
* Bad mit Dusche, Wanne, Doppelwaschbecken und Sprossenheizung
* Separates WC mit Handwaschbecken
* Abstellraum
* Vorraum
Die moderne Küche ist mit allen Geräten ausgestattet. Ein großzügiges Kellerabteil mit ca. 8m² sowie ein Kinderwagen/Fahrradraum sind ebenfalls vorhanden. Die Raumhöhe beträgt 2,60m.
Der 3. Bezirk (Landstraße) ist mit seinen rund 84.000 EinwohnerInnen und 7,39 Quadratkilometer einer der schönsten Bezirke Wiens. Der Bezirk grenzt südöstlich an die Innenstadt und zählt somit zum erweiterten Stadtzentrum. Das Objekt liegt im sogenannten Diplomatenviertel und bietet beste Infrastruktur und eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in wenigen Gehminuten zu erreichen.
Keine 5 Minuten fußläufig entfernt befindet sich in der Lisztstraße die Bushaltestelle 4A (Karlsplatz-Wittelsbachstraße). Die Haltestelle Wien Rennweg liegt im Einschnitt des ehemaligen Wiener Neustädter Kanals unter der Straßenkreuzung des namensgebenden Rennweg mit der Ungargasse bzw. Fasangasse, im Zuge deren sich auch die Straßenbahnlinie O (Praterstern-Raxstraße) und 71 (Börsegasse-Kaiserebersdorf) kreuzen. Die Autobuslinie 77A (Rennweg-Lusthaus) hat hier ihre Endstation. Die Haltestelle der U4, Station Stadtpark (Hütteldorf-Heiligenstadt) rundet das Verkehrsangebot ab.
Zur Naherholung dient der umliegende Stadtpark, der sich vom Parkring im 1. bis zum Heumarkt im 3. erstreckt sowie der weitläufige, terrassenförmig angelegte Schlosspark Belvedere.
HINWEIS:_ IM FALLE EINER ERFOLGREICHEN VERMITTLUNG STELLEN WIR 3% DES KAUFPREISES ZZGL. 20% UST. ALS PROVISION IN RECHNUNG. SOFERN BEDARF BESTEHT, KÖNNEN WIR AUCH GERNE DIE KAUFVERTRAGSERRICHTUNG FÜR 1% ZZGL. 20% UST. ÜBERNEHMEN. AUCH BEI DER FINANZIERUNG KÖNNEN WIR IHNEN GERNE WEITERHELFEN. _FÜR WEITERE FRAGEN STEHT IHNEN HERR DANIEL MASEK SEHR GERNE TELEFONISCH UNTER 0660 / 18 34 006 ODER PER E-MAIL AN DM@LIM-BROKER.AT ZUR VERFÜGUNG.
_Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist LIM-BROKER GmbH (im Folgenden „LB“) als Doppelmakler tätig. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass LB mit dem zu vermittelnden Dritten in einem familiären bzw. wirtschaftlichen Naheverhältnis steht. Die Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit der Angaben durch Dritte, insbesondere den Verfügungsberechtigten des Objektes, wird jedoch keinerlei Gewähr geleistet. Es wird hiermit weiters ausdrücklich festgehalten, dass durch Anfrage zu einem Objekt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und LB ein Maklervertrag zustande kommt und vereinbarungsgemäß im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten LB ein Honoraranspruch gegenüber dem Auftraggeber (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBl. 262 und 297/1996) in Höhe von 3% des Kaufpreises bzw. 3 (bei sonstigen Objekten, insbesondere Gewerbeobjekten) Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt. entsteht. Festgehalten wird ferner, dass vereinbarungsgemäß bei LB ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 MaklerG (i) das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder (ii) mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich von LB fällt; oder (iii) das im Exposé bzw vertraglich bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von LB bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder (iv) das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von LB (abrufbar unter: _https://www.lim-broker.at/assets/AGB.pdf_), auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird._
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt 250m
Apotheke 250m
Klinik 250m
Krankenhaus 1.000m
Kinder & Schulen
Schule 500m
Kindergarten 500m
Universität 250m
Höhere Schule 750m
Nahversorgung
Supermarkt 250m
Bäckerei 250m
Einkaufszentrum 750m
Sonstige
Geldautomat 250m
Bank 250m
Post 250m
Polizei 250m
Verkehr
Bus 250m
U-Bahn 500m
Straßenbahn 250m
Bahnhof 500m
Autobahnanschluss 2.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap