Über RE/MAX Nature gelangen sechs eigenständige Baugrundstücke in Aich zum Verkauf.
Die Grundstücke überzeugen durch ihre wunderschöne, sonnige Lage und den freien Blick auf die umliegende Berglandschaft.
Jedes Grundstück verfügt über eine Fläche von ca. 492 - 494 m² und ist voll aufgeschlossen (Strom, Wasser, Kanal). Damit sind ideale Voraussetzungen für eine rasche und unkomplizierte Bebauung gegeben – perfekt für die Errichtung eines Eigenheims!
Das gegenständliche Baugrundstück hat eine Fläche von ca. 492 m².
Folgende Grundstücke stehen insgesamt zur Verfügung:
Nr. 1 ca. 492 m² (Objektnummer: 2445-3057)
Nr. 2 ca. 493 m² (Objektnummer: 2445-3058)
Nr. 3 ca. 494 m² (Objektnummer: 2445-3059)
Nr. 4 ca. 492 m² (Objektnummer: 2445-3060)
Nr. 5 ca. 494 m² (Objektnummer: 2445-3061)
Nr. 6 ca. 494 m² (Objektnummer: 2445-3062)
PREISINFORMATION:
Auf Wunsch des Verkäufers sind wir aktuell mit zwei Grundstücken online; die ersten beiden Käufer erhalten den gegenständlichen Preis; für die nächsten Grundstücke ist der Preis nicht mehr derselbe.
Die Kombination aus naturnahem Wohnen, hoher Lebensqualität und der Nähe zu Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten macht dieses Projekt besonders attraktiv. Ob Familien, Ruhesuchende oder sportlich Aktive – hier finden Sie den idealen Platz, um Wohnträume zu verwirklichen.
Im Winter erreichen Sie in wenigen Minuten die Skigebiete der Region, während im Sommer Wander- und Radwege direkt vor der Haustür beginnen. Die Kombination aus Natur, Erholung und sportlicher Vielfalt macht diese Wohnungen zu einer besonderen Gelegenheit für anspruchsvolle Käufer.
Ein Zuhause zum Ankommen, Wohlfühlen und Genießen – mitten in einer der attraktivsten Regionen der Steiermark.
Wenn Sie weitere Fragen und Interesse am Kauf dieser Immobilie haben bitte rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail. Wir sind gerne für Sie da!
PS: BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR AUFGRUND DER NACHWEISPFLICHT GEGENÜBER DEM EIGENTÜMER NUR ANFRAGEN UNTER ANGABE DER VOLLSTÄNDIGEN ANSCHRIFT SAMT TELEFONNUMMER BEARBEITEN KÖNNEN.
DIESEN ANFORDERUNGEN NICHT GERECHT WERDENDE ANFRAGEN MÜSSEN LEIDER UNBEANTWORTET BLEIBEN!