Ein kleines Juwel mit großem Potenzial – Einzigartiges Häuschen in Gösting
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Dieses charmante Häuschen erzählt Geschichten aus über hundert Jahren – eingebettet im Herzen von Gösting, wo es bereits mehreren Familien ein liebevolles Zuhause war. Jetzt ist der Moment gekommen, diesem besonderen Ort neues Leben einzuhauchen und ihn in neuem Glanz erstrahlen zu lassen.
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Das Haus ist zweifellos ein Unikat: Mit seinem ganz eigenen Charakter bietet es viel Raum für kreative Köpfe und handwerklich Begabte. Zwar ist das WC derzeit nur über den Außenweg im Keller erreichbar, und es gibt weder ein Badezimmer noch eine Küche – doch gerade darin liegt die Chance, es nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und etwas ganz Persönliches zu schaffen. Beheizt wird das Häuschen derzeit mit einem Ofen sowie Infrarotpaneelen.
Gem. § 5 EAVG ist kein Energieausweis erforderlich.
Das rund 240 m² große Grundstück lädt zum Verweilen ein – eine kleine Oase der Ruhe, ideal zum Entspannen, Gärtnern oder einfach zum Seele-baumeln-lassen. Ob als Wochenendrefugium oder gemütliches Ferienhaus: Dieses Häuschen ist perfekt für alle, die das Besondere suchen und bereit sind, ihre eigenen Ideen Wirklichkeit werden zu lassen.
Wenn Sie Freude am Gestalten haben und auf der Suche nach einem außergewöhnlichen Projekt sind, dann lassen Sie sich dieses Haus nicht entgehen. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin – und entdecken Sie das Potenzial, das in diesem Häuschen schlummert.
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Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich
• Grunderwerbssteuer (3,5 % der Gegenleistung = in der Regel des Kaufpreises)
• Grundbucheintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechts (1,1 % des Kaufpreises)*
• Vertragserrichtungskosten (gemäß Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt oder Notar, abhängig von Komplexität und Haftungsrisiko)
• Kosten für die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages und gegebenenfalls der Pfandurkunde
• Antragsgebühren für den Grundbuchsantrag und gegebenenfalls bei der Grundverkehrsbehörde etc.
• gegebenenfalls Grundbuchsgebühr für die Einverleibung des Pfandrechts (1,2 % des Pfandrechtsbetrages)*
• gegebenenfalls Kreditvertragsgebühren gemäß Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank