Die gegenständliche Liegenschaft mit dem Vulgo-Namen „Siebenschuster“ liegt in außergewöhnlicher Aussichtslage inmitten der sanften Weinberglandschaft der südlichen Steiermark. Auf rund 600 Metern Seehöhe eröffnet sich ein weiter Blick über die umliegenden Weinberge bis hin zum nördlichen Slowenien. Die Hofstelle befindet sich in der Gemeinde Leutschach, Ortsteil Schloßberg, unweit der Heiligen-Geist-Klamm und in unmittelbarer Grenznähe zu Slowenien.
Die Ursprünge der landwirtschaftlichen Liegenschaft reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Genaue Errichtungsjahre sind nicht dokumentiert, jedoch weist der Kamin des Wohnhauses die Jahreszahl 1861 auf, was auf die Entstehungszeit des Gebäudes schließen lässt. Es ist davon auszugehen, dass auch die übrigen Bauwerke der Hofstelle aus diesem Zeitraum stammen. Die Baukörper wurden in traditioneller Massivbauweise errichtet, unter Verwendung regionaler Natursteine sowie Holz aus den angrenzenden Hügel- und Berglagen.
Aufgrund des hohen Alters der Gebäude sowie der Tatsache, dass die Liegenschaft über mehrere Jahre nicht genutzt wurde und keinerlei Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen erfolgt sind, befindet sich der bauliche Zustand insgesamt in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Ein Stromanschluss ist zwar vorhanden, jedoch ist die elektrische Infrastruktur – ebenso wie das Heizungs- und Wassersystem – nur sehr eingeschränkt nutzbar.
Die Wasserversorgung der Liegenschaft erfolgt über eine gefasste Quelle auf einem benachbarten Grundstück und ist durch einen Servitutsvertrag rechtlich abgesichert. Ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz beziehungsweise eine Hauskläranlage ist derzeit nicht vorhanden.
Eine besondere rechtliche und historische Besonderheit stellt das auf der Liegenschaft lastende Maria-Theresien-Abfindungsbrennrecht dar. Dieses Brennrecht ist untrennbar mit der Liegenschaft verbunden und kann laut Angaben der Abgeber wieder aktiviert werden, was insbesondere für landwirtschaftliche oder touristische Nutzungskonzepte von Interesse sein kann.
Die landwirtschaftlichen Flächen gliedern sich wie folgt:
ca. 5,4 ha Acker- und Wiesenflächen
ca. 1,8 ha verbuschte Flächen
ca. 11,4 ha Waldflächen
ca. 0,31 ha Betriebs- und Bauflächen
Alle Parzellen sind zusammenhängend, wodurch es sich um einen sogenannten Scheibengrund handelt – ein wesentlicher Vorteil im Hinblick auf Bewirtschaftung, Entwicklungsmöglichkeiten und Wertbeständigkeit.
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Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesem Preis um einen Richtpreis handelt, der sich aufgrund der Nachfragesituation nach oben oder unten verändern kann, vorbehaltlich Annahme durch den Abgeber.
| Angaben gemäß gesetzlichem Erfordernis: |
| Heizwärmebedarf: |
313.5 kWh/(m²a) |
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| Klasse Heizwärmebedarf: |
G |
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| Faktor Gesamtenergieeffizienz: |
2.93 |
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| Klasse Faktor Gesamtenergieeffizienz: |
E |
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