Die Wohnung überzeugt durch ihren tollen Fernblick und die gute Raumaufteilung, wo jeder m² bestmöglich genutzt wird.
Sie kann somit nicht nur gut alleine, sondern auch als erstes gemeinsames Eigentum zu zweit bewohnt werden.
Die Eigentumswohnung befindet sich im 6. Stock mit Lift und bietet auf ca. 52 m² Wohnfläche:
- Vorraum, durch den die Zimmer zentral begehbar sind
- Schlafzimmer mit nordseitigem Fenster
- Wohnzimmer mit einem großen nordseitigem Fenster und Zugang zur Loggia
- Küche mit westseitigem Fenster
- Badezimmer mit Badewanne
- separate Toilette
Die Loggia ist nordseitig ausgerichtet und bietet zusätzliche ca. 5,5 m².
Außerdem befinden sich im Haus Kellerabteile für jede Wohnung, eine Waschküche und ein Radabstellraum.
Um zügig von A nach B zu kommen befinden sich direkt vor dem Haus genügen Parkplätze, die ausschließlich von Bewohnern genutzt werden dürfen.
Außerdem befinden sich direkt vor dem Grundstück zwei Bushaltestellen und mehrere Einkaufsmöglichkeiten in direkter Umgebung.
Wurde Ihr Interesse geweckt und möchten Sie weitere Fotos und Informationen erhalten? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage!
Gerne stehe ich Ihnen auch telefonisch zur Verfügung!
Nicht nur um einen unverbindlichen Besichtigungstermin zu vereinbaren, sondern auch gerne,
um mögliche Fragen schnell und unverbindlich zu beantworten.
In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich, Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktdaten zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für die Nennung relevanter Informationen wie z.B. der Lage. Sehr gerne sind wir auf diesem Wege bereit, die gewünschten Informationen und Unterlagen an Sie zu senden.
Hinweis zu Widerrufsrecht, Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften: Gem. §11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz) kann der Interessent innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Wünscht der Interessent mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden (Namhaftmachung und Adresse der Immobilie) des Immobilienbüros RE/MAX Welcome innerhalb der offenen Rücktrittsfrist, verzichtet er damit auf das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. §11 FAGG. Wir sind als Doppelmakler tätig.