Diese moderne 3-Zimmer-Dachgeschoßwohnung mit optimaler Raumaufteilung im 15. Bezirk steht zur unbefristeten Anmietung nach Absprache für Sie bereit. Die Wohnung befindet sich im ausgebauten Dachgeschoß (2. DG) eines sanierten Altbauhauses und ist bequem per Aufzug zu erreichen. https://my.matterport.com/show/?m=wibYw5F57me Raumaufteilung: - großzügiges Wohnzimmer mit voll ausgestatteter Einbauküche - Schlafzimmer (ca 22m²) vom Wohnzimmer aus zu begehen - Schlafzimmer (ca 28m²) vom Vorraum aus zu begehen - Badezimmer mit Badewanne und Waschmaschinenanschluss - Abstellraum - Toilette separat Selbstverständlich sind sowohl Fernseh- als auch Telefonanschlüsse vorhanden. Das Kellerabteil mit knapp 3m² rundet das Platzangebot perfekt ab. Die infrastrukturelle Anbindung der Wohnung ist hervorragend. Die Haltestelle "Johnstraße" der Linien 10A, 12A, 49 und U3 sowie einige Nahversorger sind nur wenige Gehminuten entfernt. Der Mietzins beläuft sich auf Euro 1.704,92 inkl. Betriebskosten, Lift, Zusatzausstattung und Umsatzsteuer. Die Heiz- und Warmwasserversorgung erfolgt per Gaszentralheizung. Die Kosten dafür betragen: - Heizung: Euro 103,14 inkl. USt. - Warmwasser: Euro 30,83 inkl. USt. Somit beläuft sich die monatliche Gesamtbelastung dieser Wohnung auf Euro 1.924,33 inkl. Betriebskosten, Heizung, Lift, Warmwasser und Umsatzsteuer. Da das Haus noch gefördert ist, genießen Sie bis Dezember 2037 (Ende der Förderung) eine vergünstigte Miete. Die Bruttomiete bis November 2028 beträgt derzeit € 1.924,33 (inkl. HMZ, Lift, Zusatzausstattung, Heizung, WW und USt) Ab Jänner 2038 erhöht sich die Bruttomiete (aus heutiger Sicht) auf ca. € 2.208,79. Die Höhe der Akontozahlungen (z.B. Betriebskosten) können sich zum Jahreswechsel noch ändern. (die Zusatzausstattung, bestehend aus einer kompletten, hochwertigen Einbauküche, Badezimmerspiegelschrank sowie Anschluss an die am Dach der Liegenschaft befindliche Gemeinschafts-Satellitenempfangsanlage) Anmerkung: Die Liegenschaft wurde unter Zuhilfenahme aus Mitteln des Wiener Altstadtsanierungsfonds saniert und aufgestockt. Daher darf über den Förderungszeitraum (den ersten 15 Jahren nach dem Abschluss der Sanierung) nach den gesetzlichen Förderungsrichtlinien nur eine Deckungsmiete“ eingehoben werden. Diese dient zur Abdeckung der gewährten Förderung zuzüglich eines indexierten Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages. Die Deckungsmiete wird nicht indexiert, ändert sich aber nach den Änderungen des zugrundeliegenden Refinanzierungszinssatz – dem 6 Monats EURIBOR. Nach Ablauf der Förderungsdauer ändert sich der Nettomietzins auf den dann gültigen Richtwert oder den indexierten vereinbarten Freien Mietzins. Wir ersuchen Sie, ausschließlich das Kontaktformular der Immobilienplattformen für Anfragen zu verwenden. Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Antwort möglicherweise in Ihrem Spamordner landen könnte. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und einen gemeinsamen Besichtigungstermin!