Willkommen in Ihrem neuen Zuhause in Ungarn! Diese wunderschöne Immobilie in der idyllischen Stadt Kóny bietet alles, was Sie sich von einem Einfamilienhaus wünschen können. Ob als Dauerwohnsitz oder als Ferienhaus, diese Immobilie bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, in eine ruhige und malerische Umgebung einzutauchen.
Praktische Aufteilung mit vielen Möglichkeiten:
Das Haus ist sehr praktisch aufgebaut und kann in zwei Wohneinheiten aufgeteilt werden, da es über zwei separate Eingangsbereiche verfügt. Dies ist ideal für eine große Familie oder für jemanden, der eine Hälfte zum Wohnen und die andere zum Vermieten nutzen möchte. Auf dem Grundstück sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden, und zusätzlich bietet ein Schuppen die Möglichkeit, ein weiteres Auto sicher unterzubringen.
Die 2 Badezimmer inkl. 2 WC’s bieten ausreichend Platz für die ganze Familie oder für Gäste. So können Sie sich morgens nicht in die Quere kommen und jeder hat sein eigenes Badezimmer zur Verfügung.
Die Etagenheizung sorgt für wohlige Wärme an kalten Tagen und das Gas als Heizquelle ist eine effiziente und kostengünstige Option. Die zwei Einbauküchen bieten Ihnen die Möglichkeit delikate Speisen zuzubereiten und sorgen ebenfalls für ausreichenden Stauraum.
Die Lage des Hauses in Kóny ist ideal für diejenigen, die dem hektischen Stadtleben entfliehen möchten. Hier können Sie die unberührte Natur und die Ruhe genießen, die Sie in der Stadt nicht finden können. Gleichzeitig ist die Stadt Csorna nur 10 Autominuten entfernt, wo Sie alle Annehmlichkeiten des modernen Lebens finden, wie zum Beispiel Einkaufszentren, Restaurants und Freizeitaktivitäten.
Warten Sie nicht länger und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin für dieses Einfamilienhaus in Kóny. Es könnte Ihr Traumhaus in Ungarn sein!
"BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR AUFGRUND DER NACHWEISPFLICHT GEGENÜBER DEM EIGENTÜMER NUR ANFRAGEN MIT VOLLSTÄNDIGER ANGABE DER ANSCHRIFT UND ANGABEN ZUR PERSON (NAME, TELEFON, E-MAIL) BEARBEITEN KÖNNEN."
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.