Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
Fakten
Objektnummer:
5908/1693
Objekttyp:
Wohnung
Balkon:
1
Nutzfläche:
79,87 m²
Zimmer:
3,5
Badezimmer:
1
Toilette:
1
Stockwerk:
1
Baujahr:
1931
Verfügbarkeit:
Verfügbar
Beschreibung
Diese charmante 3,5-Zimmer-Wohnung in der Linzer Innenstadt bietet urbanes Wohnen in bester Lage! Direkt neben der beliebten Landstraße gelegen, genießen Sie hier die Vorteile einer exzellenten Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants und öffentliche Verkehrsmittel – alles ist bequem zu Fuß erreichbar. Die Straßenbahnstation befindet sich nur wenige Schritte entfernt und sorgt für eine optimale Anbindung.
*
separate Küche (kann ohne Geschirrspüler kostenlos übernommen werden)
*
Balkon mit Nordwest-Ausrichtung in den ruhigen Innenhof – perfekt für entspannte Stunden
*
Tageslicht Bad und WC
*
Perfekt für Paare, Wohngemeinschaften oder junge Familien
Diese Wohnung überzeugt nicht nur durch ihre durchdachte Raumaufteilung, sondern auch durch ihre Innenhoflage mit Balkon – ein echtes Juwel inmitten der Stadt! Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und lassen Sie sich von diesem Wohntraum begeistern!
Kostenhinweis:
Die Strom- und Heizkosten werden verbrauchsabhängig direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben.
Kontakt:
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
Lydia Berger - lydia.berger@abra.at - Mobil 0664 18 774 96
Wir weisen darauf hin, dass der Vermieter von seinen Mietern die Vorlage eines Einkommensnachweises (Kopie der letzten 3 Lohnzettel), bzw. bei Mietern, die nicht über eigenes Einkommen verfügen (z.B. Studenten), einen erwerbsfähigen Bürgen oder Mitmieter, sowie eine KSV Auskunft (https://www.ksv.at/ksv-auszug/infopass-mieter) verlangt.
Kosten für die Vertragserrichtung und Wohnungsübergabe betragen einmalig Euro 195,00 zzgl. 20 % USt seitens Hausverwaltung.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.