Erfüllen Sie sich jetzt den Traum vom Eigenheim und nützen Sie die Möglichkeit, eine wohnbaugeförderte Immobilie zu erwerben!
Wohnungsgrößen von 58,15m² bis 95,67m²
Der Gemeinde Itter kommt gemäß Raumordnungsvertrag ein Namhaftmachungsrecht der 12, von insgesamt 40 Wohnungen, zu wohnbaugeförderten Preisen zu.
Genauere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link der Gemeinde Itter:
www.itter.gv.at/Buergerservice/Aktuelles/Itterpark
Für allgemeine Auskünfte bzgl. dem Bauvorhaben wenden Sie sich gerne an: