Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
Fakten
Objektnummer:
26106
Objekttyp:
Wohnung
Balkon:
1
Balkonfläche:
11,65 m²
Wohnfläche:
108,25 m²
Zimmer:
4
Badezimmer:
1
Toilette:
1
Stockwerk:
1
Neubau:
Ja
Verfügbarkeit:
Verfügbar
Beschreibung
_- Die Bilder entsprechen Visualisierungsvorschlägen - _
Diese charmante Familienwohnung überzeugt durch ihre absolute Ruhelage und bietet ideale Bedingungen für ein entspanntes Wohnen. Die großzügige Grünfläche lädt zum Spielen, Entspannen und Verweilen im Freien ein – perfekt für Pärchen. Eine Wohlfühloase im Grünen, die dennoch gut an das Stadtleben angebunden ist.
Raumaufteilung:
- Vorraum
- geräumige Wohnküche mit Zugang zum Balkon
- 3 Schlafzimmer, eins davon mit Zugang zum Badezimmer (Dusche, Waschbecken, Toilette)
- Badezimmer mit Badewanne und Doppelwaschbecken
- Abstellraum inkl. Waschmaschinenanschluss
- separate Toilette inkl. Handwaschbecken
- Balkon
Lage und Infrastruktur:
Die Karlweisgasse 15 befindet sich im 18. Wiener Gemeindebezirk Währing, einer der begehrtesten Wohnlagen Wiens. Die Umgebung zeichnet sich durch ihre ruhige, grüne Atmosphäre und gleichzeitig hervorragende Anbindung an das Stadtzentrum aus. In unmittelbarer Nähe finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie gastronomische Angebote. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist ausgezeichnet: Die Straßenbahnlinien 40 und 41 sind in wenigen Minuten erreichbar, was eine schnelle Verbindung in die Innenstadt gewährleistet. Zudem laden nahegelegene Parks wie der Türkenschanzpark zu Spaziergängen und Freizeitaktivitäten ein.
Kosten:
Miete: € 3.035,00 inkl. BK und 10% USt.
Kaution: € 9.105,00
Mietvertragserstellung: € 155,00 inkl. USt. (einmalig)
Garagenstellplätze können separat (nach Verfügbarkeit) angemietet werden € 120,00/Monat brutto
Kontakt:
Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an Frau Edita Drina unter drina@estina.at oder mobil unter 0676 480 32 48.
_Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. _
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.