Entdecken Sie diese helle und optimal aufgeteilte 2-Zimmer-Wohnung in unmittelbarer Nähe zur U3-Station Johnstrasse. Die Fenster sind nicht auf die Hütteldorferstraße ausgerichtet, sondern schauen in die ruhige und begrünte Beckmanngasse. Mit einer Wohnfläche von ca. 40 m² bietet diese Wohnung eine hervorragende Balance zwischen Komfort und Funktionalität.
Wohnfläche: ca. 40 m²
Zimmer: 2
Lage: Hütteldorferstraße 109, 1150 Wien
Böden: Der wunderschöne Fischgrät-Echtparkettboden verleiht der gesamten Wohnung einen eleganten und zeitlosen Charme.
Zustand: Die frisch renovierte Wohnung ist bezugsfertig und überzeugt mit makellos weißen Wänden und einer hellen, freundlichen Atmosphäre.
Die Wohnung wurde mit viel Liebe zum Detail renoviert und ist mit modernen Annehmlichkeiten ausgestattet.
Das stilvolle Badezimmer verfügt über eine moderne, bodengleiche Dusche, einen Waschtisch und einen praktischen Handtuchheizkörper. Die hellen Fliesen in Naturtönen sorgen für eine angenehme Wohlfühlatmosphäre. Ein zusätzliches, separates WC bietet maximalen Komfort.
Große, klassische Fenster lassen viel Tageslicht in die Räume und schaffen ein offenes und einladendes Wohngefühl.
Die Wohnung ist optimal an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden und bietet eine hervorragende Infrastruktur. Supermärkte, Restaurants und Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar.
Die Hütteldorferstraße 109 befindet sich in einem lebendigen Stadtteil, der eine perfekte Mischung aus urbanem Leben und ruhigen Rückzugsorten bietet. Die Nähe zu Parks und Grünflächen lädt zu Spaziergängen und Erholung im Freien ein.
Diese Wohnung ist die perfekte Wahl für alle, die ein stilvolles, modernes und praktisches Zuhause suchen. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und lassen Sie sich von diesem Schmuckstück verzaubern!
RECHTLICHE HINWEISE
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir von Ihnen vor der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens sowie die Bestätigung über die Aufklärung des Rücktrittrechtes gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) benötigen. Anschließend freuen wir uns über eine Terminvereinbarung.
Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht (Bis 500.000 Euro) im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen. (Zu Beachten sind die Bedingungen lt. Bundesministerium für Justiz).
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes fällig.
Wir können, aufgrund des bestehenden Geschäftsgebrauchs, als Doppelmakler tätig sein.
Die Angaben beruhen teilweise auf Informationen des Eigentümers und sind ohne Gewähr!
Es wird auf ein bestehendes Naheverhältnis zum Verkäufer hingewiesen.
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