EINFAMILIENHAUS AUF SONNIGEM GRUND
Dieses ca. 1974 erbaute Haus steht auf ca. 869 m² Eigengrund und verfügt über Erdgeschoß und Keller mit jeweils ca. 138 m² Nutzfläche und wurde nie bewohnt.
Im Erdgeschoß kommt man durch den großen Vorraum in 5 Zimmer, Bad, WC, 3 Abstellräume, ein Raum der für eine Küche vorgesehen wäre. Das Haus ist voll unterkellert, der Dachboden könnte lt. NÖ Bauordnung noch ausgebaut werden.
Der Grund ist sonnig mit schöner Aussicht und kann noch nach eigenen Wünschen gestaltet werden.
Kleinhadersdorf hat ca. 470 Einwohner, ist eine Katastralgemeinde der Gemeinde Poysdorf und liegt zwischen den Anhöhen des Mistelbacher Waldes und dem Falkensteiner Hügelland. Die Landschaft ist vom Weinbau geprägt. Das zeigen auch die zahlreichen Kellergassen. Mehr dazu unter https://www.poysdorf.gv.at › Kleinhadersdorf
Die angegebene Wohnfläche entspricht der Nutzfläche iSd MRG § 17 (2).
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Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift und Angaben zur Person (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail) bearbeiten können.
Bitte beachten Sie weiters, dass wir Ihnen seit 13.06.2014 aufgrund einer neuen EU-Richtlinie Unterlagen und Adressangaben zu diesem Objekt erst übermitteln können, wenn Sie bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer Anfrage ein E-Mail, in welchem Sie nach Anklicken des enthaltenen Links darüber aufgeklärt werden und diese Punkte bestätigen müssen. Danach erhalten Sie automatisch das Exposé zum Download. Diese Bestätigung müssen wir AUSNAHMSLOS einholen. Wir danken für Ihr Verständnis!
Besichtigungen sind mit dem jeweils zuständigen Betreuer möglich.
Die sorgfältigen Recherchen des Immobilienmaklers haben ergeben, dass keine weiteren Unterlagen im Bauakt der Gemeinde aufliegen.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposee ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <3.500m
Apotheke <3.500m
Kinder & Schulen
Schule <3.500m
Kindergarten <3.500m
Nahversorgung
Supermarkt <3.500m
Bäckerei <3.500m
Sonstige
Bank <3.500m
Geldautomat <3.500m
Post <3.500m
Polizei <3.500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <7.000m
Bahnhof <6.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap