Liebe Wohnungssuchende!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Wohnhausanlage gefördert errichtet wurde und somit für die Anmietung gewisse Voraussetzungen gegeben sein müssen. Details entnehmen Sie bitte der Objektbeschreibung unter dem Punkt
Bitte um Kontaktaufnahme über das Kontaktformular: [https://www.sulek.immobilien/besichtigung] www.sulek.immobilien/besichtigung [https://www.sulek.immobilien/besichtigung] (bitte "Wr. Neustadt" anführen und "Philipp Renner" als Betreuer auswählen!).
Herzlichen Dank!
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DAS PROJEKT.
Die Wohnhausanlage Anni Stern-Braunberg-Gasse 5 ist ein modernes, 2016 fertiggestelltes Wohnbauprojekt der gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen (SGN wohnen) im Herzen der Josefstadt in Wiener Neustadt. Die Anlage umfasst insgesamt 29 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption und bietet ein durchdachtes Wohnkonzept für Singles, Paare und Familien gleichermaßen. Das Gebäude besteht aus 5 Etagen und verfügt über eine Tiefgarage mit 44 PKW-Stellplätzen. Jede Wohneinheit ist mit einem eigenen Tiefgaragenplatz sowie einem Kellerabteil ausgestattet. Während die Erdgeschosswohnungen über großzügige Eigengärten verfügen, bieten die Obergeschosse komfortable Loggien und Balkone – alle Wohnungen verfügen somit über einen privaten Außenbereich.
Errichtet als Niedrigenergiehaus mit 20 cm Vollwärmeschutzfassade setzt das Objekt klare Standards in Sachen Energieeffizienz. Der Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE beträgt 0,81 (Energieklasse B). Die Wärmeversorgung erfolgt über das Fernwärmenetz der EVN in Kombination mit Fußbodenheizung; eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmetauscher (Komfortlüftung) sorgt das ganze Jahr über für ein angenehmes Raumklima ohne lästiges Stoßlüften.
DIE AUSSTATTUNG.
Heizung & Energie
* Fernwärme (EVN) mit Fußbodenheizung
* Individuelle Raumregler in Wohn-, Schlaf- und Badezimmer
* Zentrale Warmwasseraufbereitung über Frischwassermodul
* Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmetauscher (ausschließlich Umluft-Dunstabzugshaube zulässig)
* Dreifach-Wärmeschutzverglasung (Kunststofffenster)
Bodenbeläge & Innenausstattung
* Eichenparkett (Riemenmuster) in Wohn- und Schlafbereichen
* Feinsteinzeugfliesen in Küche, Bad, WC und Vorraum
* Hänge-WC mit Unterputz-Spülkasten
* Acryl-Badewanne mit Wannenfüll- und Brausebatterie, Keramikwaschbecken (60×48 cm), Waschmaschinenanschluss
* Anschlüsse für E-Herd, Abwäsche, Geschirrspüler und Kühlschrank
Gemeinschaftseinrichtungen & Technik
* Barrierefreier Lift (8 Personen)
* SAT-Gemeinschaftsanlage
* Trockenraum, Kinderwagen-Abstellraum, Fahrradabstellraum
* Tiefgarage mit 44 Stellplätzen, Parteienkeller (nummeriert 1–29)
* Elektrische Außenrollläden in den Dachgeschosswohnungen; starre Lamellen im DG
* ÖNORM E 8015-2 konforme Elektroinstallation
DIE LAGE.
Infrastruktur & Nahversorgung
Unmittelbar in der Umgebung befinden sich ein Spar-Supermarkt sowie eine Billa-Filiale für die tägliche Versorgung. Apotheken, Drogerien und weitere Einkaufsmöglichkeiten sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die Wiener Neustädter Innenstadt mit ihrem breit gefächerten Angebot an Geschäften, Restaurants, Cafés und dem wöchentlichen Wochenmarkt ist ebenfalls problemlos zu Fuß zu erreichen.
Bildung & Freizeit
Das Bildungsangebot in direkter Nachbarschaft ist beachtlich: Die renommierte HTL Wiener Neustadt liegt unmittelbar neben der Anlage; Hauptschule und weitere Bildungseinrichtungen sind fußläufig erreichbar. Der nahe Josefplatz sowie ein Kinderspielplatz in der Umgebung bieten Freizeitmöglichkeiten direkt vor der Haustüre.
Verkehrsanbindung
Der Hauptbahnhof Wiener Neustadt – ein bedeutender ÖBB-Knotenpunkt an der Strecke Wien–Bruck an der Mur–Graz – ist fußläufig erreichbar und ermöglicht eine schnelle Anbindung an die Bundeshauptstadt Wien (ca. 50 Minuten) sowie nach Graz. Eine Bushaltestelle direkt vor dem Objekt stellt die komfortable Einbindung in das städtische Liniennetz sicher. Für Autofahrer ist die Autobahn in wenigen Fahrminuten erreichbar.
Lärmschutz
Die Wohnanlage grenzt an die ÖBB-Bahnstrecke, die durch eine eigens errichtete Lärmschutzwand abgeschirmt wird. Darüber hinaus ist die Anlage so ausgerichtet, dass das Gebäude selbst als natürlicher Lärmschutz fungiert – die Wohnbereiche profitieren von einer bewusst ruhigen Orientierung.
Wiener Neustadt – eine Stadt mit Zukunft
Wiener Neustadt verbindet als lebendige Universitäts- und Industriestadt regionales Flair mit hervorragender Infrastruktur. Mit der Fachhochschule Wiener Neustadt, der Militärakademie sowie einer Vielzahl traditionsreicher Betriebe ist die Stadt ein wichtiger Wirtschafts- und Bildungsstandort in der Region Niederösterreich Süd. Die Nähe zu Wien – rund 50 km nördlich – macht Wiener Neustadt auch für Pendler attraktiv.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ANMIETUNG.
Da es sich bei dieser Wohnhausanlage um ein nach den NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 gefördertes Objekt handelt, gelten für die Vergabe besondere Voraussetzungen. Die Wohnungen dürfen ausschließlich an förderungswürdige Personen vergeben werden. Interessenten werden gebeten, die nachfolgenden Kriterien vor einer Bewerbung zu prüfen.
Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie diesen gleichgestellte Personen. Gleichgestellt sind insbesondere Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte (mit Nachweis von Deutschkenntnissen) sowie Schweizer Staatsangehörige gemäß dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Ein dringender Wohnbedarf muss vorliegen: Der bisherige Hauptwohnsitz ist innerhalb von sechs Monaten nach Einzug aufzugeben. Die geförderte Wohnung muss als dauerhafter Hauptwohnsitz genutzt werden. Bei Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften und Lebensgemeinschaften müssen beide Personen ihren Hauptwohnsitz in der Wohnung haben.
Das Familien-Jahresnettoeinkommen (12 Monatsgehälter) darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
1 Person
max. € 55.000 netto/Jahr
2 Personen
max. € 80.000 netto/Jahr
Jede weitere Person
+ € 10.000 netto/Jahr
Anzahlung & Kaufoption
Bei Anmietung ist eine Grundkosten-Anzahlung von € 5.000 zu leisten. Diese Anzahlung berechtigt bei Ausübung der Kaufoption zur späteren Übernahme der Wohnung in das Eigentum zu den dann geltenden Konditionen der Genossenschaft. Zusätzlich zur Mietreduktion durch die Förderung kann beim Land Niederösterreich ein nicht rückzahlbarer Wohnzuschuss beantragt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Familien-Jahreseinkommen und der Haushaltsgröße. Der Antrag ist jährlich neu zu stellen. Für Einzelpersonen mit einem Nettoeinkommen von rund € 1.500 monatlich besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf einen Wohnzuschuss. Eine genaue Berechnung ist über den Online-Rechner des Landes NÖ möglich (noe.gv.at).
Erforderliche Unterlagen
Für die Prüfung der Förderwürdigkeit sind folgende Unterlagen in Kopie einzureichen:
*
Ausgefülltes Erfassungsblatt und Formblatt Förderwürdigkeit
*
Jahreslohnzettel (L16-Formular) des letzten Jahres bzw. lückenloser Jahreslohnzettel des Vorjahres
*
Meldezettel
*
Staatsbürgerschaftsnachweis (bei österr. Staatsbürgern) oder Aufenthaltstitel
*
Lichtbildausweis
Je nach persönlicher Situation können weitere Nachweise erforderlich sein, z. B. Scheidungsurteil (bei Unterhaltspflichten), Karenzgeldbescheid, Pensionsbescheid, Schul-/Studienbestätigung, Unterhaltsvereinbarungen, etc.
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Für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins, bitten wir um die Übermittlung konkreter Terminvorschläge Ihrerseits über das Kontaktformular auf unserer Homepage!
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_DIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN BERUHEN AUF ANGABEN DES ABGEBERS, DER GEMEINDE UND DER HAUSVERWALTUNG BZW. DER JEWEILIGEN PROFESSIONISTEN. FÜR DIE RICHTIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT DER ANGABEN KANN KEINE GEWÄHR BZW. HAFTUNG ÜBERNOMMEN WERDEN. WEITERES WEISEN WIR AUF EIN WIRTSCHAFTLICHES UND/ODER FAMILIÄRES NAHEVERHÄLTNIS HIN._
_BITTE BEACHTEN SIE, DASS UNSER UNTERNEHMEN KEINE REISEKOSTEN ÜBERNIMMT, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DER BESICHTIGUNG VON IMMOBILIEN ANFALLEN. ALLE ANFALLENDEN KOSTEN FÜR ANREISE, UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG MÜSSEN VON DEN INTERESSENTEN SELBST GETRAGEN WERDEN. DES WEITEREN ÜBERNEHMEN WIR KEINE HAFTUNG FÜR KOSTEN, DIE DURCH KURZFRISTIGE STORNIERUNGEN ODER ÄNDERUNGEN VON BESICHTIGUNGSTERMINEN ENTSTEHEN KÖNNEN. WIR DANKEN IHNEN FÜR IHR VERSTÄNDNIS._
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Post <2.000m
Polizei <1.500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <1.000m
Bahnhof <2.500m
Flughafen <4.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap