Mietwohnung-1.Stock, Wfl. ca.125m2, 5 Zimmer, große Küche mit ca.18m2, Bad, getrennte Toilette;
Gesamtmiete brutto (inkl. Betriebskosten+USt, ohne Heizung und Strom): EUR 983,-
TOP Zentrale Lage und ideale Größe für Paare mit Platzbedarf oder einer Familie (Schulnähe!).
Sehr gerne dürfen wir Ihnen in 2020 Hollabrunn eine Wohnung mit ca.125m2 Wohnfläche zur Vermietung anbieten.
Die Räumlichkeiten dieser Wohnung teilen sich wie folgt auf:
* FÜNF !!!! großzügige Zimmer (mit einer Fläche von 30+14+16+7+26m2)
* eine "BEI BEDARF" (*) voll ausgestattete Küche
* ein Bad mit Badewanne und
* eine davon getrennte Toilette
Beheizt wird die Wohnung zentral mit einem TOP funktionierenden (das bedeutet "sparend und kostengünstig") Gas-Etagenbrennwertgerät. Die monatlichen Kosten dafür belaufen sich zurzeit bei EURO 117,00 ( 117 : 125 = € 0,94/m2 an Heizkosten) welche dem Vermieter monatlich im Voraus zu bezahlen sind.
Die (*) Küche und im Badezimmer das Spülbecken mit Kasten können bei Bedarf und Gefallen abgelöst werden. Ansonsten wird die Wohnung leer ohne Möbel übergeben.
LAGE:
Hollabrunn, die Bezirkshauptstadt liegt im nördlichen Weinviertel mit knapp 12.573 Einwohnern ca. 50 Kilometer von Wien entfernt. In dieser Stadt finden Sie alle wirtschaftlichen Zweige mit insgesamt ca. 300 Unternehmen wo unter anderen der Baustoffhandel, Mechaniker, Steinbearbeitung, Elektrounternehmen, usw. dazugehören. Weiters sind vieles von Schulen hier beherbergt, angefangen von Volksschulen, Hauptschulen, Gymnasien, Berufsschulen bis HTL und HAK. Die sportlichen Aktivitäten kommen in Hollabrunn auch nie zu kurz: Beispiele sind Autosport, Fußball, Handball, Fahrrad usw. Und natürlich die Kultur und auch der Wein dürfen in Hollabrunn nicht fehlen der hier ausführlich geboten wird. Infrastrukturell finden Sie hier alles in nächster Nähe.
PREISE:
Gesamtmiete inkl. Betriebskosten und USt. (ohne Heizung und Strom): EUR 983,-
Kaution: EUR 3.300,-
Provisionsfrei - Keine Kosten für den Mieter!
Mietvertragsdauer: 5 Jahre (die Option auf Verlängerung besteht), die MV-Erstellungskosten trägt der Mieter.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Wir freuen uns schon auf Ihren Kontakt.
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