Zum Verkauf steht eine geräumige Etagenwohnung in ruhiger Lage im wunderschönen Oberlaa im 10. Bezirk. Die Wohnung wurde vor ca. 10 Jahren aus 2 Wohnungen zusammengelegt, bietet eine Wohnfläche von rund 175 m² und eignet sich aufgrund der Raumaufteilung perfekt für Familien aber auch für eine WG. Die Küche ist bereits möbliert (Siemens Elektrogeräte) und somit sofort einsatzbereit.
Die Raumaufteilung der Wohnung ist wie folgt:
-Ca. 6m x 2m Vorraum von dem alle anderen Zimmer direkt zugänglich sind
-3 Doppelschlafzimmer
-2 Doppelbadezimmer (1 davon en-suite) und 2 WC
-Küche inkl. neuwertigen Siemensgeräten
-Ankleideraum
-Speis
-Großzügiges Büro
-Großes Wohnzimmer einschl. Kachelofen und mit Tür zur Loggia mit Blick in den Gemeinschaftsgarten
-Garderobe-Raum
Es handelt sich um 2 separat im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentumsobjekte. Eine Trennung der Wohnungen und ein separater Verkauf wäre daher auch möglich und bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten.
Ein besonderes Highlight dieser Immobilie ist die Möglichkeit zur Gartennutzung. Hier können Sie die warmen Sommermonate im Freien genießen und Ihren eigenen kleinen grünen Rückzugsort gestalten. Darüber hinaus steht Ihnen ein Swimmingpool zur Verfügung, der für erfrischende Abkühlung sorgt. Für Entspannung und Wellness ist ebenfalls gesorgt, denn der WE-Gemeinschaft steht ebenso eine eigene Sauna zur Verfügung.
Die monatliche BK Vorschreibung beläuft sich aktuell auf € 275,93 inkl. USt.
Die monatliche Vorschreibung für die Reparaturrücklage beläuft sich auf € 179,18.
Das Objekt ist ab sofort verfügbar und bietet somit die Möglichkeit, schnellstmöglich einzuziehen. Bei weiteren Fragen oder Interesse an einer Besichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich diese einzigartige Gelegenheit nicht entgehen und kontaktieren Sie uns noch heute. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler darüber aufgeklärt und informiert, dass im Inserat seiner Immobilie der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder Nutzungsobjekts anzugeben sind. Deren Unterlassung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu € 1.450,- bestraft werden. Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert. Der Abgeber hat daraufhin die Hausverwaltung beauftragt einen Energieausweis zu erstellen. Der Energieausweis befindet sich laut Hausverwaltung in Erstellung und wird spätestens zur Kaufvertragsunterzeichnung beigelegt.