Das Projekt HARMONY VÖSENDORF bietet eine einzigartige Ausstattung die neue Maßstäbe und Akzente setzt. Massive Ziegelaußen- und Innenwände, Fischgrät-Parkettböden in französischer Verlegeart, Türen ohne Zargen, elektrische Außenbeschattung bei allen Fenstern und Bäder wie im 5* Hotel lassen Wohnträume wahr werden. Durch den Einsatz einer Luftwärmepumpe für die Fußbodenheizung und -Kühlung sowie einer zusätzlichen Deckenkühlung wird Nachhaltigkeit und Effizienz im neuen Zuhause erlebbar und spürbar.
Haus 2 verfügt über eine ansprechende Raumhöhe von 2,70m, einen Eingangsbereich mit Garderobe und WC, einen offenen und großzügigen Wohnbereich mit ca. 45m². Dieser bietet Platz für die Küche inkl. Kochinsel und eigene Speis, einen großzügigen Esstisch den Kaminanschluss und dem direkten Zugang über ein 5m breites Schiebeelement zum Garten und Pool. Über den Stiegenaufgang gelangt man in das 1. Obergeschoss welches über 3 großzügige Schlafzimmer, einen Abstellraum, ein WC sowie das Badezimmer mit Wanne und Dusche verfügt. Ein weiteres Highlight ist das Dachgeschoss mit nur einer kleinen Dachschräge sowie 2 Schlafzimmern und einem Tageslichtbad inkl. Dusche, Wanne sowie 2 Handwaschbecken und einem separaten WC. 2 PKW Abstellplätze sind im Kaufpreis inkludiert und runden das Angebot ab.
Als Alternative können wir Ihnen gerne folgende Häuser im Projekt HARMONY -- VÖSENDORF - PREMIUM LIVING anbieten:
Haus 1: ca. 164m² Wnfl. zzgl. Garten zzgl. Terrasse zzgl. Pool - EUR 970 000,-
Haus 2: ca. 164m² Wnfl. zzgl. Garten zzgl. Terrasse zzgl. Pool - EUR 990 000,-
Haus 3: ca. 152m² Wnfl. zzgl. Garten zzgl. Terrasse zzgl. Pool - EUR 890 000,-
Haus 4: VERKAUFT
JETZT PROFITIEREN MIT WEITEREN VORTEILEN UND SPAREN SIE RICHTIG:
- 2 Stellplätze im Kaufpreis inkludiert
- Stromleitung bei den PKW Stellplätzen
- Sparen Sie einen Teil der Grundbucheintragungsgebühr i.d.H.v 1,1%
- Sparen Sie einen Teil der Pfandeintragung i.d.H.v. 1,2%
(Gebührenbefreiung bei Hautwohnsitzanmeldung. Sie zahlen die Grundbucheintragungsgebühr und die Pfandeintragungsgebühren nur für den Betrag der über EUR 500.000,- hinausgeht.)