Ein seltenes Grundstück in einzigartiger Seelage
Direkt am Wasser gelegen und eingebettet in eine naturnahe Umgebung, bietet diese außergewöhnliche Uferparzelle eine seltene Gelegenheit für all jene, die Ruhe, Privatsphäre und Lebensqualität in unmittelbarer Seenähe suchen.
Das lang gestreckte Grundstück öffnet sich harmonisch zum Wasser hin und schafft eine besondere Atmosphäre, die von Weite, Naturverbundenheit und Erholung geprägt ist.
Ein besonderes Highlight bildet die abgesenkte Liegefläche am Ende des Grundstücks. Von hier aus gelangen Sie direkt in den See und genießen unvergessliche Sommertage in privater Atmosphäre – ob beim Schwimmen, Sonnenbaden oder beim entspannten Ausklang des Tages am Wasser.
Das Gebäude befindet sich auf einem Pachtgrundstück. Die jährliche Pacht beträgt derzeit etwa € 15.220,–; hinzu kommen jährliche Betriebskosten von rund € 405,72. Der Pachtvertrag wird zunächst auf zehn Jahre abgeschlossen und beinhaltet ein Vormietrecht für weitere zehn Jahre.
Privatsphäre und Naturgenuss vereint
Bungalow mit Potenzial für individuelle Wohnideen
Auf dem Grundstück befindet sich ein Bungalow aus dem Jahr 1974, der bislang nicht modernisiert wurde und somit zahlreiche Möglichkeiten zur persönlichen Gestaltung oder für einen Neubau eröffnet.
Die bestehende Raumaufteilung umfasst drei Zimmer mit jeweils rund 12 m², die bisher als Wohn-, Schlaf- und Küchenbereich genutzt wurden. Ergänzt wird das Raumangebot durch ein Badezimmer, ein separates WC sowie einen praktischen Abstellraum.
Auf der Gartenseite lädt die rund 22 m² große, überdachte Terrasse dazu ein, den Blick ins Grüne zu genießen, Gäste zu empfangen oder den Arbeitstag im Homeoffice in entspannter Umgebung ausklingen zu lassen.
Ob behutsame Sanierung, Modernisierung oder die Verwirklichung eines individuellen Wohnkonzepts – diese Liegenschaft bietet vielfältige Perspektiven für Eigennutzer, Wochenendgenießer oder Anleger.
Wir weisen darauf hin, dass diese Liegenschaft als „freistehendes Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern“ (EAVG § 5 Abs. 7) von der Informationspflicht (u. a. der Angabe von HWB und fGEE in Druckwerken und elektronischen Medien) sowie von der Vorlage- und Aushändigungspflicht gemäß EAVG § 3 ausgenommen ist.
Auf ein wirtschaftliches Naheverhältnis zum Verkäufer wird hingewiesen.
Haben Sie Fragen, wünschen Sie weitere Informationen oder einen persönlichen Besichtigungstermin?
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