Das Grundstück weist eine unregelmäßige Form auf. Laut dem städtebaulichen Entwicklungskonzept sind eine Baunutzungszahl von 80, eine Bauflächenzahl von 45 und eine zulässige Geschossanzahl von 3 vorgesehen. Auf dem Grundstück wurden im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu den Nachbargrundstücken (Gst 92/3 und angrenzendes Gst 92/1) eine Doppelgarage und nordwestlich davon ein Holzlagerschuppen errichtet. Die Doppelgarage ist innen baulich nicht getrennt.
Schätzwert: 596.800 EUR
Geringstes Gebot: 447.600 EUR
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