4 Zimmer Altbauwohnung in super Lage! Top 10-11 im 1.OG Zum Verkauf gelangt eine 4-Zimmer-Wohnung in Top-Lage des 2. Bezirks. Sie verfügt über ca. 102 m² Wohnfläche und teilt sich wie folgt auf: • Vorraum • Toilette (mit Handwaschbecken) • Badezimmer (mit Wanne, Waschtisch, Waschmaschinenanschluss, Handtuchhalterheizkörper) • Küche mit Essbereich (unmöbliert, alle Anschlüsse vorhanden) • Wohnzimmer • 3 Schlafzimmer Die Wohnung eignet sich auch hervorragend zur Nutzung als WG. Im Kaufpreis sind Liftrechte inkludiert. Die Herstellung der Aufzugsanlage erfolgt binnen 18 Monaten ab Kaufvertragsdatum. Weiters besitzt die Wohnung eine aufrechte Bewilligung für einen Balkon mit einer Größe von knapp 9 m². Dieser wäre von der Käuferseite zu errichten. Lage Die Wohnung befindet sich in sehr guter, beliebter und zentraler Lage des 2. Bezirks und nahe zahlreicher öffentlicher Anbindungen: • unmittelbare Nähe zum Bahnhof Praterstern, zur U-Bahn Station U1 Vorgartenstraße & U2 Messe Prater • schnelle Erreichbarkeit der Innenstadt • Großangebot an Lehranstalten, Kindergärten etc. • Vielzahl an Geschäften des täglichen Bedarfs als auch Apotheken, Shops und Restaurants Der 2.Bezirk "Leopoldstadt" - speziell in dieser Lage - gehört zu den begehrtesten Wohngegenden Wiens. Ausgezeichnete Infrastruktur, perfekte Verkehrsanbindung und Lifestyle zeichnen das Gebiet aus. Viele multikulturelle Gastronomieangebote, Designerboutiquen sowie trendige Lokale und Geschäfte laden zum Flanieren und Shoppen ein. Nebenkosten Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, bei erfolgreichem Abschlussfall eine Provision anfällt, die den in der Immobilienmaklerverordnung BGBI. 262 und 297/1996 festgelegten Sätzen entspricht - das sind 3% des Kaufpreises zzgl. 20% MwSt. Diese Provisionspflicht besteht auch dann, wenn Sie die Ihnen überlassenen Informationen an Dritte weitergeben. Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass wir von Ihnen vor der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens sowie die Aufklärung des Rücktrittsrechtes gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) benötigen. Nach Ihrer schriftlichen Anfrage erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen von uns, um deren Bestätigung wir Sie durch Klicken auf „Angebot öffnen“ bitten. Anschließend freuen wir uns über eine Terminvereinbarung. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig. Kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs können wir als Doppelmakler tätig sein. Die Angaben beruhen auf Informationen der Eigentümerin und/oder Dritter und sind daher ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten!
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