Nutzen Sie die Gelegenheit, einen etablierten Gastronomiestandort in gefragter Lage von Kaisermühlen zu übernehmen. Auf rund 252 m² Nutzfläche bietet dieses großzügige Lokal beste Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung unterschiedlichster Gastronomiekonzepte.
Ein besonderes Highlight sind die attraktiven Außenbereiche: Der Schanigarten direkt vor dem Lokal sorgt für hohe Sichtbarkeit und ein einladendes Ambiente, während der zusätzliche Gastgarten im ruhigen Innenhof Ihren Gästen einen geschützten Rückzugsort mit angenehmer Atmosphäre bietet. Diese Kombination schafft ideale Voraussetzungen für eine hohe Auslastung während der gesamten Freiluftsaison.
Das Objekt verfügt über eine bestehende gastronomische Infrastruktur mit funktionierender Lüftungs- und Abluftanlage, wodurch ein rascher Betriebsstart ermöglicht wird. Die Betriebsanlagengenehmigung wurde bereits angefragt.
Dank der vielseitigen Raumaufteilung eröffnet das Lokal zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten – vom klassischen Restaurant über moderne Bistro- und Bar-Konzepte bis hin zu internationalen Gastronomieformaten.
Ein weiterer Vorteil: Das gesamte Gebäude befindet sich im Alleineigentum des Vermieters, wodurch kurze Entscheidungswege, professionelle Betreuung und eine unkomplizierte Abwicklung gewährleistet sind.
ECKDATEN
* Standort: Kaisermühlen, Wien
* Nutzfläche: 252,13 m²
* Nutzung: Gastronomiebetrieb
* Zimmer: 4,5
* Mietverhältnis: Unbefristet
* Heizung: Gasheizung
* Funktionierende Lüftungs- und Abluftanlage
* Schanigarten direkt vor dem Lokal
* Zusätzlicher Gastgarten / Sitzbereich im Innenhof
Nutzen Sie die Gelegenheit, einen etablierten Gastronomiestandort in gefragter Lage von Kaisermühlen zu übernehmen.
Für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
MIETKONDITIONEN
POSITION
BETRAG
Netto-Miete
€ 2.941,81
Betriebskosten (netto)
€ 599,86
Gesamtmiete (netto)
€ 3.541,67
20 % USt.
€ 708,33
Gesamtmiete inkl. USt.
€ 4.250,00
Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der beiliegenden Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wurde die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Es besteht jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Verkäufer. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.500m
Krankenhaus <3.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.000m
Universität <2.000m
Höhere Schule <3.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <2.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <1.000m
Straßenbahn <1.500m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap