Das Grundstück befindet sich in der Widmung „gemischtes Baugebiet (M)“ gemäß dem OÖ. Raumordnungsgesetz 1994 § 22 Abs. 5. Es sind folgende Nutzungen vorgesehen:
* Klein- und Mittelbetriebe, die die Umgebung nicht wesentlich stören.
* Lagerhallen sowie nicht wesentlich störende Lagerplätze.
* Bauwerke und Anlagen, die auch in Wohngebieten zulässig sind, sowie Büro- und Verwaltungsgebäude.
MÖGLICHE BETRIEBE
Klein- und Mittelbetriebe gemäß der OÖ. Betriebstypenverordnung. Handelsbetriebe können auf einer Fläche von maximal 300 m² errichtet werden. Diese Fläche umfasst sowohl geschlossene Räumlichkeiten als auch Verkaufsflächen im Freien.
BESONDERE HINWEISE
* Der südöstliche Zipfel des Grundstücks liegt im allfälligen Beschränkungsbereich der Funk- oder Sendestation des ORF.
* Der östliche Bereich ist als Hinweisbereich für erhöhten Oberflächenabfluss ausgewiesen.
* Das Grundstück liegt überwiegend in der Gelben Gefahrenzone der Wildbach- und Lawinenverbauung.
ZUFAHRT
Die Zufahrt zum Grundstück ist über die Landesstraße möglich. Die Zustimmung der Landesstraßenverwaltung (Straßenmeisterei Bad Ischl) ist hierfür erforderlich.