Es ist eine der großen Entscheidungen des Lebens – ähnlich wie Heiraten oder Fortpflanz in die Welt setzen – der Kauf einer Immobilie. Sei es nun ein Vorsorgeobjekt oder die eigene Traumimmobilie zum selbst Bewohnen, beim Eigentumserwerb gibt es einiges zu beachten. Ein kurzer Leitfaden durch das Kaufprozedere sowie Do’s and Don’ts beim Wohnungskauf.
Der erste Schritt im bürokratischen Gefecht ist ein schriftliches oder mündliches Anbot, das der Käufer an den Verkäufer stellt – entweder direkt oder über den Makler. Wird das Anbot vom Verkäufer angenommen, ist das rechtsgültig und daher verbindlich. Deshalb: Eile mit Weile! Auf keinem Fall vom Verkäufer oder Makler zur Anbotsstellung drängen lassen.
Um den Kauf rechtskräftig abzuwickeln, muss ein notariell beglaubigter Kaufvertrag aufgesetzt werden. Dieser Vertrag wird von einem Notar aufgesetzt – da der Käufer die Notariatskosten trägt, kann er üblicherweise den Notar auswählen. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags überträgt der Verkäufer sämtliche Rechten und Pflichten an den Käufer – demnach sollte man wirklich genau wissen, was man unterschreibt.
Mit Brief und Siegel ist der Verkauf allerdings erst, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dafür muss schriftlich ein Grundbuchsgesuch beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden – unter der Angabe der genauen Adresse der Immobilie, vollständigem Namen und Geburtsdatum sowie Wohnort des Antragsstellers. In das Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen. Darin sind sämtliche Liegenschaften sowie deren Eigentümer erfasst. Jeder Interessierte kann gebührenpflichtig Einsicht nehmen bzw. Auskünfte über die Eintragungen und eventuelle Grundstücksbelastungen (Pfandrechte, Verkaufsverbote, Flächenwidmungen, etc.) einholen.
Der vereinbarte Kaufpreis wird dann nach der Vertragsunterzeichnung zuerst auf ein Treuhandkonto des Notars bzw. Vertragsverfassers überwiesen. Erst wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird das Geld an den Verkäufer weitergeleitet.
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