Das Kaufen einer Wohnung oder eines Hauses ist natürlich nichts, was man am laufenden Band macht und naturgemäß geht es dabei um größere Summen Geld. Diese Summen überschreiten oftmals das, was der Kontoauszug als Guthaben ausweist.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Traum von den eigenen vier Wänden auf unbestimmte Zeit verschoben werden muss. Wohnungen können finanziert werden - und zwar auf die unterschiedlichsten Arten und Weisen.
Wir werden dir hier einige dieser Möglichkeiten vorstellen, um dir zu helfen, die für dich passende Finanzierungsmöglichkeit zu finden.
Beim Bausparkredit gibt es einen festgeschrieben Zinssatz, der sich über die gesamte Darlehenslaufzeit nicht verändert. Um Anspruch auf diese Kreditform zu haben, muss im Vorhinein ein Bausparvertrag abgeschlossen werden. Sobald du die vereinbarte Mindestansparung erfüllt hast, stellt dir die Bausparkasse die vereinbarte Summe für einen festgelegten Zeitraum zur Verfügung.
Innerhalb der Laufzeit ist der Kreditnehmende dann verpflichtet, den Kreditbetrag inkl. der Zinsen zu entrichten. Wie hoch der Kreditzins ausfällt hängt einerseits von der Gesamtbelastung, andererseits auch von der Länge der Laufzeit ab.
Die Höchstsumme, die von Banken über einen Bausparkredit vergeben wird, beträgt momentanen 260.000 € pro Person bzw. 520.000 € für ein Paar (mit hypothekarischer Besicherung). (Quelle: infinia.at)Diese Finanzierungsvariante hat dein Interesse geweckt? Wir verraten dir wer überhaupt ein Bauspardarlehen beantragen darf und alles was du sonst noch dazu wissen solltest.
Für Wohnobjekte die höhere Kreditbeträge erfordern, bieten viele Banken ihren Kund*innen ein Hypothekardarlehen an. Dabei wird das zu finanzierende Haus oder Grundstück mit einer Hypothek (oder auch Grundpfandrecht) belastet.
Das entsprechende Wohnobjekt dient als Sicherheit, falls die Kreditraten beispielsweise nicht rechtzeitig überwiesen werden. Sollte das geschehen, steht der Bank das Pfand vorrangig zu und die Immobilie wird zur Tilgung freigegeben. Im schlimmsten Fall findet dann im Zuge der Tilgung eine Zwangsversteigerung statt.
Leider wird hier meist nur ein geringer Verkaufspreis erzielt und die Kreditnehmenden bleiben schlussendlich auf der Differenz des Darlehens sitzen. Damit genau das nicht passiert, wird bei der Vergabe eines Hypothekardarlehens sehr genau auf die Bonität und die für die Hypothek vorgesehene Immobilie (Baujahr, Bauweise, Ausstattung) der Antragsstellenden geachtet.
Die durchschnittliche Laufzeit dieser Finanzierungsform beträgt im Durchschnitt 15 bis 25 Jahre. Es steht die Möglichkeit eines variablen oder fixen Zinssatzes zur Verfügung: Unterschieden wird zwischen dem Tilgungsdarlehen und dem Festdarlehen.
Wie auch bei den anderen Kreditformen, empfiehlt sich auch hier eine gewisse Eigenkapitalquote mitzubringen. Beim Hypothekardarlehen sollte diese sogar 20 bis 50% der Darlehenssumme betragen. Meist wird die geliehene Summe nicht auf einmal ausgezahlt, sondern erst mit fortschreitendem Bauerfolg.
Eine bei uns Österreicher*innen sehr beliebte Option, um das neue Eigenheim auf raschem Weg zu finanzieren, ist das Annuitätendarlehen. Es ist das am öftesten abgeschlossene Darlehen für Immobilien und eignet sich für langfristige Finanzierungsvorhaben.
Die Kreditnehmenden zahlen der Bank über die Jahre konstante Raten (bestehend aus einem Zins- und Tilgungsanteil) zurück, die sich üblicherweise aus vierteljährlichen oder monatlichen Zahlungen zusammensetzen. Abgeschlossen werden kann das Darlehen mit einem fixen oder variablen Zinssatz mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren.
Es ist üblich im ersten Jahr 1% der Tilgungssumme zu begleichen. In den darauf folgenden Jahren steigt die Tilgungssumme dann konstant an. Auch beim Annuitätendarlehen, welches eine Variante des Hypothekardarlehens ist, ist eine Hypothek als Sicherheit für den Kredit in das Grundbuch einzutragen.
Ausführliche Informationen zu dieser Finanzierungsform, findest du auf "Das Annuitätendarlehen - einfach erklärt".
Bei der Wohnbauförderung handelt es sich um ein österreichisches Förderprogramm, bei dem verschiedenste Wohnbauvorhaben finanziell unterstützt werden. Die Wohnbauförderung wird von den Bundesländern separat verwaltet.
In Wien haben die Bürger*innen die Möglichkeit für folgende Vorhaben bei der MA 50, zuständig für Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle in wohnrechtlichen Angelegenheiten, einen Antrag zu stellen:
Je nach Höhe des Einkommens und Anzahl der Familienmitglieder, wird die Förderungssumme ausfallen. Außerdem kann das Land Wien auch Eigenmittelersatzdarlehen oder Ein-Prozent-Landesdarlehen zur Wohnraumfinanzierung unter anderem für Eigentumswohnungen gewähren.
Ziel dabei ist, den Erwerber einer geförderten Wohnung bei der Finanzierung von Baukosten und Grundkosten zu unterstützen. Auch hierfür kann ein Antrag gestellt werden, wofür als ersten Schritt ein Beratungstermin beim Wohnberatungszentrum der Bank Austria vereinbart werden muss. Mach dich auf wien.gv.at schlau zum Thema "Wohnbauförderung".
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