Die Grunderwerbsteuer wurde im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 novelliert. Die wichtigsten Fakten über Steuersatz, Berechnungsformeln und den Hochrechnungsfaktor in den Wiener Bezirken gibt es hier im Überblick.
Die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer per 1. Jänner 2016 betrifft vor allem Familien, die Immobilien an ihre Verwandten übertragen wollen – sei es durch Schenkung oder durch Vererben. Während die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer vor 2016 der dreifache Einheitswert (2% Steuer innerhalb der Familie) war, so wird bei der neuen Berechnung der Grundstückswert herangezogen.
Basierend auf dem Grundstückswert resultiert dann folgender Steuersatz für die Weitergabe einer Immobilie innerhalb der Familie. Wobei der Steuersatz stufenweise festgesetzt ist:
<b>GRUNDSTÜCKSWERT IN €</b> | <b>STEUERSATZ</b> |
für die ersten 250.0000 | 0,5% |
für die nächsten 150.000 | 2,0% |
darüber | 3,5% |
Hier findest du den Grunderwerbsteuer Vergleichsrechner der ÖRAK. Dieser hilft einen groben Überblick über die Kosten der Grunderwerbsteuer zu bekommen und hilft bei der Entscheidung, ob eine Übertragung der Immobilie innerhalb der Familie sinnvoll ist. Den Grundstückswert kann man nun mit 3 unterschiedlichen Methoden berechnen:
Formel für die Berechnung des Grundstückwertes inkl. dem Hochrechnungsfaktor:
[(anteilige) Grundfläche x 3-fachem Bodenwert pro m² x Hochrechnungsfaktor] + [Nutzfläche bzw. (anteilige) gekürzte Bruttogrundfläche x Baukostenfaktor x Bauweise-/Nutzungsminderung x Altersminderung]
Interessant ist dabei auf den ersten Blick, dass der Hochrechnungsfaktor für Floridsdorf (x7) und Donaustadt (x6,5) nahezu auf dem selben Niveau liegen wie in Döbling (x7). Der Bezirk mit dem geringsten Hochrechnungsfaktor (x1,5) ist Rudolfsheim-Fünfhaus. Hier ist die Übertragung von Immobilien ca. gleich teuer wie mit der alten Berechnung.
Der Immobilienpreisspiegel 2019 der WKO erschien Anfang Juni 2019. Hier geht´s direkt zur aktuellen Präsentation.
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Foto: Volkan Olmez
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