Hier siehst du welche Bestandteile es unbedingt beinhalten muss und was diese im Detail bedeute
BESTANDTEILE | WAS BEDEUTET DAS IM DETAIL? |
---|---|
Personenbezogene Daten beider Parteien | Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Staatsbürgerschaft |
Kaufgegenstand | Beschreibung des Objekts inklusive Adresse und Besichtigungstermin |
Zeitliche Befristung | Jedes Kaufanbot weist ein Datum auf, bis zu dem es spätestens an den Makler zu retournieren ist |
Kaufpreis | Summe, die für die Immobilie zu entrichten ist inkl. Grunderwerbssteuer von 3,5% Eintragungsgebühr von 1,1% Umsatzsteuer, wobei im Fall von Privatkäufen immer der Eigennutzerpreis gewählt werden sollte |
Lastenfreiheit | Die Immobilie ist mit keiner Hypothek oder einem Wohnrecht belastet |
Details zur Kaufvertragsabwicklung | Zeitpunkt an dem der Kaufvertrag unterschrieben werden soll und spätestens gezahlt werden muss |
Übergabetermin | Zeitpunkt an dem die Wohnung an den Käufer übergeben wird |
Personenbezogene Daten des Anwalts oder Notars | Zuständige Person für die Beglaubigung und Festlegung welche Partei die Kosten dafür übernimmt |
Maklerprovision | Informationen, über den beauftragten Makler und die dadurch entstandenen Kosten |
Gewährleistungsregelung | Hat das Ziel Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche aufzuklären - bei etwaigen versteckten Mängeln kann der Verkäufer belangt werden Achtung: bei Privatverkäufen ist ein Ausschluss der Gewährleistung möglich |
Sei dir darüber bewusst, dass in Österreich der Kauf einer Immobilie erst durch die Eintragung ins Grundbuch gültig wird. Damit dies überhaupt möglich ist, muss der entsprechende Kaufvertrag durch einen Anwalt oder einen Notar beglaubigt werden.
Sind die oben genannten Punkte Bestandteil des Kaufanbots, kannst du es ruhigen Gewissens ausfüllen.
Allerdings ist es ratsam vor dem Wegschicken ebenso folgende Aspekte zu beachten:
Wirf selbst einen Blick ins Grundbuch. Dort siehst du, ob deine Traumwohnung nicht mit einer Hypothek oder einem Wohn- oder Fruchtgenussrecht belastet ist. Einsicht zu nehmen ist zwar allen Österreichern gestattet, allerdings ist es kostenpflichtig. Erst nach dem Entrichten einer Abfragegebühr von ca. 20 € erhältst du einen Grundbuchauszug.
Vergewissere dich bei der Hausverwaltung, dass keine größeren Zahlungsrückstände für Betriebskosten oder die Reparaturrücklage bestehen. Sämtliche Kosten diesbezüglich werden nach Übergabe der Immobilie an den Käufer abgetreten. Es schadet auch nicht die Summe der angesparten Reparaturrücklage in Erfahrung zu bringen. Am allerbesten du fragst auch nach, ob in der nächsten Zeit große Erhaltungsarbeiten geplant sind.
Bei der Baubehörde kannst du Einsicht in den Bauakt nehmen! Lass dir dafür eine Vollmacht vom Verkäufer aushändigen. So kannst du gegen checken, ob sich die Wohnung auch tatsächlich in dem Zustand befindet, der von der Baubehörde bewilligt wurde.
Planst du große bautechnische Veränderungen an deiner zukünftigen Immobilie vorzunehmen? Erkundige dich zuerst bei der Baubehörde, ob das auch rechtlich erlaubt ist.
Dabei handelt es sich um einen Vertrag, in dem Bestimmungen festgehalten sind, welche die gesamten Wohnungseigentümer betreffen. In ihm findest du Infos über:
Alles im grünen Bereich! Und jetzt?
Klick dich weiter zu den Bestandteilen eines Immobilienkaufvertrags, wenn du wissen möchtest mit welchen Schritten es nach der Legung des Kaufanbots weitergeht.
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