Derzeit fehlen bereits rund 40.000 Wohnungen in Wien. Bis 2044 soll die Einwohner*innenzahl der Hauptstadt die zwei Millionen Grenzen geknackt haben.
Grundsätzlich versteht man unter Vorsorge- bzw. Anlegerwohnung eine Eigentumswohnung, die nicht selbst bewohnt, sondern vermietet wird.
Der Unterschied zwischen Anleger- und Vorsorgewohnung liegt eigentlich nur im Zweck: Während eine Anlagewohnung in erster Linie das Kapital erhalten soll, soll es eine Vorsorgewohnung vermehren und eine möglichst hohe Rendite bringen.
VORTEILE | NACHTEILE |
---|---|
Zusatzeinkommen | ev. Leerstand und keine Mieteinnahmen |
krisensicherer Sachwert | Zinsen können steigen |
Wertanlage für Generationen | |
Nachfrage nach Wohnraum steigt | |
Wohnung kann bei finanziellem Bedarf wieder verkauft werden | |
Kredit wird von Miete abbezahlt | |
Altersvorsorge | |
Wertsteigerung der Immobilie | |
steuerliche Vorteile | |
Rückvergütete Umsatzsteuer im Kaufpreis bei 20 jähriger Vermietung | |
Kreditzinsen steuerlich absetzbar |
Die gute Nachricht: Die Kreditzinsen einer Anleger/Vorsorgeimmobilie sind steuerlich absetzbar. Außerdem kann die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer – immerhin 20% – rückvergütet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung mindestens 20 Jahre lang vermietet wird. Falls das Anlageobjekt vor Ablauf dieser Frist wiederverkauft oder selbst bezogen wird, wird die Mehrwehrsteuer anteilig nachverrechnet. Zusätzlich gibt es diverse Abschreibemöglichkeiten, wie z.B. die Afa (Absetzung für Abnutzung). Die Mieteinnahmen können zur Tilgung des Kredits eingesetzt werden – im Schnitt ist der Kredit so innerhalb in 12 bis 20 Jahren abbezahlt. Danach wird die Miete ein versteuerbares Zusatzeinkommen. Oder die Wohnung wird zur Startwohnung für den Nachwuchs – es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Nutzung. Und sollte die Kassa einmal knapp sein, gibt es immer die Möglichkeit die Wohnung auch wieder zu verkaufen.
Achtung: Auch hier in Bezug auf die Anwendbarkeit des MRG!
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