BEGRIFF | DEFINITION |
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Alleinvermittlungsauftrag | Bei einem Alleinvermittlungsauftrag erhält ein Makler das exklusive Recht eine Immobilie oder ein Grundstück zur Miete oder zum Verkauf zu vermitteln. Dieses Recht ist auf drei (Miete) oder sechs (Kauf) Monate befristet. In dieser Zeit darf selbst der Auftraggeber nicht suchen. Wenn dieser einen Käufer oder Mieter findet, bekommt der Makler trotzdem seine Provision. |
Anlegerwohnung | Wohnung, die gekauft wird um sie dann weiter zu vermieten anstatt selbst darin zu wohnen. Ziel ist es mittels Mieteinnahmen zusätzliche Einkünfte zu generieren und langfristig Kapital zu vermehren. |
Anmerkung der Rangordnung | Eintragung im Grundbuch, die vom Eigentümer bei einem Verkauf oder einer Verpfändung eines Grundstückes beim Grundbuchsgericht beantragt wird. Dadurch wird Rechtssicherheit für alle Beteiligten erwirkt. |
Annuitätendarlehen | Variante des Hypothekendarlehens, bei dem über die Jahre gleich hohe Raten (=Annuitäten) zurückbezahlt werden. Die Raten des Annuitätendarlehens nennt man Annuität (von lateinisch "annus" = das Jahr). Diese bestehen aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Eine genaue Erklärung und Anleitung zur Berechnung findest du hier: Annuitaetendarlehen einfach erklärt |
Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetz (MRG) | Mieter*innen und Vermieter*innen genießen unterschiedliche Rechte und Pflichten, je nachdem, ob das Mietrechtsgesetz (MRG) zur Anwendung kommt (höchster Mieterschutz) oder nicht (kaum Mieterschutz). In der Regel hängt das vom Datum der Erbauung des Gebäudes und dem Gebäudetyp ab. Vollanwendungsbereich des MRG: Wohnungen in Gebäuden, die vor dem Ende des zweiten Weltkriegs erbaut wurden. Teilanwendungsbereich des MRG: Gilt für Wohnungen in nicht geförderten Neubauten (mit Baubewilliigung nach 30.6.1953) und von Wohnungen in Neubauten, die in Wohnungseigentum stehen (und Baubewilligung nach dem 8.5.1945). Zur Gänze vom MRG ausgenommen: Sind Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen (Ein- oder Zweifamilienhäuser) oder Geschäftsräumlichkeiten. |
Aufsandungserklärung | Ausdrückliche schriftliche Erklärung der Eigentümer*in einer Liegenschaft, dass sie mit der Eintragung (Einverleibung, Verbücherung) eines Rechtes zu Gunsten eines Dritten im Grundbuch zustimmt. So kann z.B. der Kauf eines Grundstücks nur dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn die verkaufende Person im Kaufvertrag (oder auf einer separaten Urkunde) erklärt, dass er*sie mit der Einverleibung des Eigentumsrechtes für den*die Käufer*in einverstanden ist. |
Bauabnahme | Bei der Bauabnahme werden sämtliche Arbeiten der am Hausbau beteiligten Handwerker*innen von Bauherrschaft und Bauleiter*in kontrolliert und „abgenommen“. |
Bauträger | Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das ein Bauvorhaben auf eigenes Risiko errichtet und abwickelt. Der Bauträger zeichnet sich dabei für alle Aspekte des Bauvorhabens verantwortlich. Er erwirbt die Grundstücke, plant und bebaut diese und verkauft sie dann als Wohneinheiten oder einzeln bebaute Parzellen weiter. |
Bebauungsplan | Ein vom Gemeinderat anhand des Flächenwidmungsplanes festgelegter Plan. Er stellt dar, wie Grundflächen bebaut werden dürfen und welche Rechte und Pflichten sich für die Eigentümer*innen der Grundflächen ergeben. |
Betriebskosten | In Österreich sind die Betriebskosten (auch Hausbetriebskosten genannt) definiert als laufende regelmäßige Kosten, die dem Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses, eines Gebäudes oder eines Grundstücks durch deren bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen. Siehe auch:Betriebskosten berechnen |
Bürgschaft | Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine persönliche Haftung für eine fremde Schuld. Dabei verpflichtet sich die Bürg*in die offenen Schulden zu begleichen, sofern die Schuldner*in ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. |
Courtage | Entgelt für An- und Verkauf Immobilien |
Doppelhaushälfte | Die Hälfte eines Hauses, das zwei getrennte Eingänge hat und von zwei Familien (oder Personen) bewohnt wird. Die zwei Hälften teilen sich ein Dach und gleichen sich oft in Sachen Fassadenfarbe und Fensterverteilung. Hier findest du Angebote: Doppelhaushälften. |
Eigentümerpartnerschaft | Entsteht, wenn zwei (natürliche) Personen gemeinsam Wohnungseigentum erwerben. Ein Vertrag oder ein anderer Formalakt ist dafür nicht notwendig. Für drei oder mehr Personen ist dies jedoch nicht möglich. |
Energieausweis / Energiekennzahl | Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. |
Exposé | Kurzbeschreibung der Immobilie mit allen wesentlichen Informationen |
Fahnengrundstück | Grundstück, das durch einen schmalen Verbindungsstreifen (der sogenannten "Fahnenstange") mit einer öffentlichen Verkehrsfläche verbunden ist. |
Flächenwidmungsplan | Verordnung einer Gemeinde, die allen Grundstücken eine bestimmte Widmung zuordnet. Diese legt fest, wie das Grundstück genutzt werden kann. |
Freifinanzierte Objekte | Objekte die ausschließlich durch Privatmittel (Eigenmittel, Kapitalmarktdarlehen, Bausparkassendarlehen) und ohne öffentliche Wohnbauförderungsmittel finanziert sind. Dies ist besonders mietrechtlich relevant, da Mietwohnungen in Gebäuden, die nach dem 30.06.1953 freifinanziert errichtet wurden, nicht dem Mietrechtsgesetz (MRG). Somit gilt freie Mietzinsvereinbarung, die aus Eigentümerperspektive wesentlich lukrativer ist. |
Funktionsfläche | Die Funktionsfläche dient der Unterbringung von sogenannten 'haustechnischen Einrichtungen". z.B. Heizungs- oder Maschinenräume. |
Gemeinschaftliches Eigentum (ideelles Eigentum) | Dazu gehören beim Kauf einer Eigentumswohnung das Grundstück und alle relevanten Gebäudeteile, wie beispielsweise das Dach, Treppenhaus oder die Fassade. Alle Wohnungseigentümer sind für die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verpflichtet – meistens übernimmt das die beauftragte Hausverwaltung. |
<b>Gewährleistung</b> | Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. |
<b>Grundbuch</b> | Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Register, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte (Eigentum, Pfandrechte, Reallasten, …) eingetragen werden. |
<b>Grundbucheintragung</b> | Grundsätzlich ist für jeden Rechtserwerb an einer Liegenschaft die Eintragung im Grundbuch erforderlich. |
<b>Grunderwerbssteuer</b> | Die Grunderwerbsteuer besteuert Erwerbsvorgänge an inländischen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Sie beträgt im allgemeinen 3,5% der Bemessungsgrundlage (z.B. Kaufpreis). |
<b>Grundfläche</b> | Die Brutto-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes, alsodie gesamte Fläche, auf der das Wohnhaus gebaut ist.Die Netto-Grundfläche ist die Summe der zwischen den aufgehenden Bauteilen befindlichen Bodenflächen (Fußbodenfläche) aller Grundrissebenen eines Bauwerkes. Die Netto-Grundfläche ist in Nutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche gegliedert. |
<b>Hausgeld</b> | Als Hausgeld wird die Vorauszahlung bezeichnet, die der Wohnungseigentümer monatlich an den Hausverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlt und die am Jahresende abgerechnet wird. Das Hausgeld oder Wohngeld ist somit eine Art Nebenkostenabrechnung für den Eigentümer. |
<b>Hypothekendarlehen</b> | Grundbücherlich durch eine Hypothek sichergestelltes, langfristiges Darlehen. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem Schätzwert des Objektes für den Fall der durch die Nichttilgung des Darlehens erforderlichen Zwangsveräußerung bzw. Zwangsversteigerung des Grundstückes. |
<b>Immobilienertragsteuer</b> | Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist eine Steuer, die auf Gewinne von privaten Immobilien- bzw. Grundstücksveräußerungen erhoben wird. Der Veräußerungsgewinn wird dabei mit 30% versteuert. Um den Veräußerungsgewinn zu berechnen, wird die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten ermittelt. Allerdings wird zwischen Alt- und Neugrundstücken unterschieden. Mehr dazu <a href="https://www.wko.at/service/steuern/Die-Besteuerung-von-privaten-Immobilienverkaeufen.html">hier</a>. |
<b>Kataster</b> | Öffentliches Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirkes mit Angabe über Lage, Fläche und Nutzung. Der Kataster bildet die Grundlage für das Grundbuch und wird auch zum Nachweis von Grundstücksgrenzen herangezogen. |
<b>Kaufanbot</b> | Ein Kaufanbot ist eine rechtlich verbindliche Erklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages. Wenn das Anbot angenommen wird, entsteht ein Kaufvertrag über die im Anbot enthaltenen Eckpunkte.Die wichtigsten Details worauf du beim Kaufanbot achten musst erklären wir dir hier: <a href="https://www.findheim.at/a/immobilienkauf-so-gehst-du-richtig-mit-dem-kaufanbot-um/">Kaufanbot beim Immobilienkauf</a>. |
<b>Kaution</b> | Hinterlegte Geldsumme oder Garantie, die zur Sicherstellung eines bestimmten monetären Anspruches (z.B. Schadenersatz) oder einer vertraglich festgelegten Leistung durch den Kautionspflichtigen dient. Die Kaution kann je nach Vereinbarung vom Kautionspflichtigen selbst oder von einem Dritten erbracht werden. |
<b>Kredit, Darlehen</b> | Ein Vertrag bei dem der Kredit-/Darlehensnehmer und der Kreditgeber eine bestimmte Laufzeit, Zinsen, etc. vereinbaren zur Nutzung der Immobilienfinanzierung |
<b>Laufende Aufwendungen</b> | Kosten, die für die Nutzung und Bewirtschaftung einer Liegenschaft anfallen. WohnungseigentümerInnen müssen diese als MiteigentümerInnen der Liegenschaft anteilig tragen. Darunter fallen u.a. auch die Betriebskosten. Siehe auch: <a href="https://www.findheim.at/a/betriebskosten-berechnen/">Betriebskosten berechnen</a> |
<b>Loggia</b> | Aus dem Italienischen "Ein nach außen zwischen Säulen oder Pfeilern sich öffnender Gebäudeteil". Nach heutiger Bedeutung ein einer Wohnung vorgelagerter Raum, der nur an einer Seite offen ist, sonst aber von Wänden, Boden und Decke umschlossen ist. Im Gegensatz zu Balkon- oder Terrassenflächen gehört die Bodenfläche einer Loggia zur Nutzfläche ein Wohnung gemäß MRG. |
<b>Maisonette</b> | Das französisch Wort für "kleines Haus" bezeichnet im Immobilienjargon eine zweigeschossige Wohnung innerhalb eines mehrstöckigen Gebäudes. Häufig sind Maisonetten zweigeschossigen Dachwohnungen. Hier findest du Angebote: <a href="https://www.findheim.at/l/oesterreich/wohnung/kaufen/maisonette/">Maisonette</a>. |
<b>Notar</b> | Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Ebenso ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. |
<b>Nutzfläche</b> | Die Nutzfläche ist der Teil, der zu einem bestimmten Zweck, z.B. zum Wohnen, verwendet wird. Bei der Berechnung der Miete geht es somit in erster Linie um den Wohnraum an sich. Siehe auch: <a href="https://www.findheim.at/a/wohnflaeche-nutzflaeche-verkehrsflaeche/">Wohnfläche, Nutzfläche, Verkehrsfläche</a> |
<b>Nutzflächenberechnung</b> | Zur Nutzflächenberechnung multipliziert man einfach die Raumlänge und –breite. Bei einer Länge von 5 Metern und einer Breite von 4 Metern ergibt als das eine Wohnnutzfläche von 20 Quadratmetern. |
<b>Nutzwertberechung (auch Parifizierung)</b> | Die Nutzwertberechnung wird herangezogen, um das Verhältnis der Eigentumsanteile der MiteigentümerInnen untereinander zu bestimmen.Sie ist die Basis für die Berechnung von Betriebskosten und laufenden Aufwendungen bei Eigentum. |
<b>Provision</b> | Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bedeutet das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel. |
<b>Rangprinzip</b> | Prinzip, das besagt, dass älteres, früher eingetragenes Recht Vorrang hat, also sozusagen "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.” So hat zB bei Grundbuchseinträgen der vorher eingelangte Eintrag Vorrang. |
<b>Rendite</b> | Ertrag einer Investition, ausgedrückt in % des angelegten Betrages. |
<b>Tilgungsdarlehen</b> | Bei diesem „Ratenkredit“ wird eine monatliche Rate vereinbart, dadurch sinkt im Laufe der Darlehenszeit die monatliche Belastung und ermöglicht eine schnellere Restschuldverminderung. |
<b>Unbedenklichkeitsbescheinigung</b> | Bestätigung die vom Finanzamt ausgestellt wird, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Erst mit dieser Bescheinigung ist die Eintragung des neuen Grundstückseigentümers ins Grundbuch möglich. |
<b>Verkehrsfläche</b> | Allgemeine Flächen, die dem Zugang und Verlassen von Nutz- oder Funktionsflächen dienen. Klassische Beispiele hierfür wären Hauseingänge, Gang, Stiegen, Lifte, aber auch die Garage (Ausnahme: private Parkplätze). Siehe auch: <a href="https://www.findheim.at/a/wohnflaeche-nutzflaeche-verkehrsflaeche/">Wohnfläche, Nutzfläche, Verkehrsfläche</a> |
<b>Verkehrswert</b> | Marktwert von Gütern, vor allem von Immobilien. |
<b>Vorkaufsrecht</b> | Als Vorkaufsrechte versteht man Sonderrechte, die es einem sogenannten Vorkaufsberechtigten erlauben, anstelle eines Käufers in einen Kaufvertrag zu gleichen Konditionen einzutreten. |
<b>Wohnfläche</b> | Die Wohnfläche bezeichnet jene Fläche, auf der man tatsächlich wohnt bzw. die zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Es fällt darunter also alles was sich innerhalb der Wohnung befindet. Siehe auch: <a href="https://www.findheim.at/a/wohnflaeche-nutzflaeche-verkehrsflaeche/">Wohnfläche, Nutzfläche, Verkehrsfläche</a> |
<b>Wohnungseigentumsgesetz</b> | Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist ein Bundesgesetz, das alle Regelungen zum Wohnungseigentum bestimmt. Unter anderem umfasst das WEG die Voraussetzungen und Begründung von Wohnungseigentum. Die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Vorschriften zur Verwaltung der Liegenschaft. Die Bestimmungen zu wohnungseigentumsrechtlichen Außerstreitverfahren. |
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